gerichtlicher Vergleich mit Änderungsklausel = gerichtliches Verfahren?

  • Hallo,

    mein BerH-Ast (unterhaltsberechtigt) begehrt eine Neuberechnung des Kindesunterhalts von der Gegenseite.

    Über den Anspruch besteht ein gerichtlicher Vergleich, dieser lautet:

    "1. AG verpflichtet sich, an AST Betrag x an Unterhalt zu zahlen.

    2. AST hat jederzeit das Recht, erneut Auskunft vom AG über seine Auskünfte zu verlangen und eine Neuberechnung zu verlangen. Dies bedeutet, dass der AG verpflichtet ist, bei einer Änderung seiner Bezüge AST Mitteilung zu machen."

    Diesen Auskunftsanspruch zu 2. möchte Ast jetzt geltend machen.

    Meiner Ansicht nach liegt damit mehr als eindeutig ein gerichtliches Verfahren vor. RA widerspricht dem, da die Neuberechnung außergerichtlich zu erfolgen hat. Das verwirrt mich.

    Gibt es Meinungen?


    Viele Grüße

    Gegenwind

  • was will er denn machen?

    - sich zum Inhalt des Vergleichs rechtlich beraten lassen?

    - den Inhalt des Vergleichs versuchen durch außergerichtliche Schreiben eines RA außergerichtlich durchzusetzen?

    oder

    - den Inhalt des Vergleichs durch Zwangsvollstreckung durchsetzen?

    Es war zwar mal ein gerichtliches Verfahren anhängig, das ist aber doch beendet. Es geht doch nicht darum dieses weiterzuführen.

  • Zudem ist zu prüfen, ob sich ein (evtl. anschließendes) gerichtliches Abänderungsverfahren überhaupt "lohnt".


    Sofern der Vergleich nicht nur wenige Wochen oder Monate her ist (oder bei so einem Zeitraum konkrete Anhaltspunkte für Veränderungen vorliegen), sehe ich keine Probleme. Das gerichtliche Verfahren ist abgeschlossen, der Auskunftsanspruch wird außergerichtlich geltend gemacht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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