Hallo,
mein BerH-Ast (unterhaltsberechtigt) begehrt eine Neuberechnung des Kindesunterhalts von der Gegenseite.
Über den Anspruch besteht ein gerichtlicher Vergleich, dieser lautet:
"1. AG verpflichtet sich, an AST Betrag x an Unterhalt zu zahlen.
2. AST hat jederzeit das Recht, erneut Auskunft vom AG über seine Auskünfte zu verlangen und eine Neuberechnung zu verlangen. Dies bedeutet, dass der AG verpflichtet ist, bei einer Änderung seiner Bezüge AST Mitteilung zu machen."
Diesen Auskunftsanspruch zu 2. möchte Ast jetzt geltend machen.
Meiner Ansicht nach liegt damit mehr als eindeutig ein gerichtliches Verfahren vor. RA widerspricht dem, da die Neuberechnung außergerichtlich zu erfolgen hat. Das verwirrt mich.
Gibt es Meinungen?
Viele Grüße
Gegenwind