Literatur/Übungen zur Gesamtstrafenbildung

  • Hallo,

    ich arbeite seit kurzem bei der StA und musste feststellen, dass mir die Gesamtstrafenbildung ziemlich schwer fällt. Insbesondere wenn man in der Verhandlung eine Gesamtstrafe mit vorherigen Verurteilungen bilden muss, aber auch bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung. Ganz schlimm wird es, wenn bereits eine Gesamtstrafe gebildet wurde und wieder aufgelöst werden muss oder wenn sich die Tagessatzhöhen unterscheiden. Ich rechne ewig daran rum und bin dann immer noch unsicher, ob es korrekt ist.

    Die Literatur aus meinem Studium hilft mir überhaupt nicht weiter. Es ist viel zu theoretisch. Praktische Übungen mit Lösungen finde ich überhaupt nicht.

    Da Rechtspfleger auf diesem Gebiet unheimlich fit sind, wollte ich deshalb mal um eine Empfehlung bitten. Gibt es irgendwelche Literatur bzw. Übungsblätter, um auf dem Gebiet sicher zu werden? Am liebsten wären mir Beispiele für jede Konstellation mit entsprechender Lösung.

    VG

    Eine verzweifelte Staatsanwältin

  • Hallo,

    ich fürchte, dass ich leider nur bedingt weiterhelfen kann.

    Da Literatur im Bereich der Strafvollstreckung leider wirklich Mangelware ist, nutzen die meisten Dozenten selbstentworfende Fallsammlungen bzw. Übungsblätter. Das einzige Buch, das mir einfällt ist der HRP ,,Strafvollstreckung" Röttle/Wagner/Theurer. Inwieweit dieses jedoch wirklich jede Konstellation beinhaltet, einzieht sich leider meiner Kenntnis (zumal die Rechtspflegerzuständigkeit ja ausschließlich bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung liegt und nicht bei der Gesamtstrafenbildung gem. § 54 StGB).

    Gegebenenfalls lohnt es sich bei einem Rechtspfleger mal gezielt nach zu fragen, ob er oder sie noch Unterlagen aus dem Studium hat, die er zur Verfügung stellen würde oder bei einer konkreten Problemstellung in einem Verfahren einen solchen zu fragen.

    VG

  • Aus meiner - lange zurückliegenden - Praxisausbildung erinnere ich die schematische Darstellung eines Strafrichters (RiLG), die ich sehr eingängig fand:

    1. Die zu verhängenden Strafen für jedes einzelne Delikt finden,

    2. die höchste Strafe als Einsatzstrafe nehmen,

    3. die Strafen für die anderen Delikte jeweils zur Hälfte addieren.

    Diese Faustregel versagt, wenn auch Geldstrafen dabei sind und ist darüber hinaus, das ist mir bewusst, nicht zitierfähig:).

    Vielleicht hilft sie trotzdem ein Stück weiter.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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