Ich soll eine Eigentumsübertragungsvormerkung für einen belgischen Staatsangehörigen eintragen.
Ausweislich des Vertrages ist er "nach belgischem Recht" verheiratet. Weitere Angaben wurden in dem Vertrag nicht gemacht.
Kann ich nun zweifelsfrei davon ausgehen, dass er in Errungenschaftsgemeinschaft nach belgischem Recht verheiratet ist?
Meines Erachtens könnte ich die Vormerkung für ihn allein eintragen.
Muss ich später bei dem Vollzug der Eigentumsumschreibung einen Zusatz in Abt. I anbringen, dass er in Errungenschaftsgemeinschaft verheiratet ist, um
sicherzustellen, dass für eine mögliche Weiterveräußerung die Zustimmung des Ehegatten vorgelegt wird?