Hallo,
es gibt um folgenden Sachverhalt:
Auf Bekl.-Seite stehen der Versicherungsnehmer sowie die Versicherung. Diese sind jeweils von einem anderen RA vertreten. Auch haben die Bekl. obsiegt.
Nun moniert die Gegenseite die Beauftragung zweier RAe. Der Bekl.-V führt aus, dass ein Interessenkonflikt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung vorlag, da die Versicherung die eigenen Ansprüche des Bekl. und die des Klägers abgelehnt hat.
Da ich bislang nichts passendes gefunden habe, bin ich über Meinungen hierüber dankbar.
VG