Verhandlungen über die Erlösverteilung nach Teilungsversteigerung

  • Guten Morgen,

    bei einer Teilungsversteigerung blieb eine Grundschuld in Abteilung 3 in Höhe von 160.000 € nebst Zinsen von rund 70.000 € = 230.000 € zugunsten der örtlichen Sparkasse bestehen.

    Wäre meine Korrespondenz mit der Sparkasse mit der 0,4 Verfahrensgebühr gedeckt oder wäre das ein anderer (neuer) Fall?

    Wenn es ein neuer Fall wäre, bemisst sich dann der Gegenstandswert aus den Betrag, welche meine Mandantschaft haben möchte?

    Danke!

  • Da stellt sich erst einmal die Frage, aus welchem Grund der Schriftverkehr geführt wird. So pauschal kann das nicht beantwortet werden.

    Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung bemisst sich grundsätzlich nach der Forderung des Mandanten, es sei denn, die zu vollstreckende Sache hat einen geringeren Wert (§ 25 RVG).

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