E-Justiz: Anwaltsvollmacht nur in Papierform?

  • Danke für diesen Hinweis auf Burhoff.

    Der Burhoffsche Vorschlag, statt einer Geldempfangsvollmacht sich den Erstattungsanspruch nachträglich abtreten zu lassen, wird freilich wieder dazu führen, dass die Abtretungserklärung mit der Mandantenunterschrift, also in Papierform, gefordert werden wird. In der Sache ist also nichts gewonnen. Wenn das Schule macht, wird die E-Akte ein großer Spaß (Papier-Sonderband für die Vertretung der Staatskasse).

    Wir müssen jetzt hier in Berlin nicht nur die GEV, sondern auch die Abtretungserklärung im Original vor der Festsetzung haben.

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