Liebes Forenteam,
folgende Problematik: Das WEG-Protokoll zur Verwalterbestellung hat nur der Versammlungsleiter unterschrieben. Der Verwaltungsbeirat wird die Unterschrift noch nachholen, so dass nur noch ein Eigentümer fehlt. Und hier kommt das Problem: Kann ein ehemaliger Eigentümer (zum Zeitpunkt der Verwalterbestellung anwesend bei der Versammlung) nachträglich das Protokoll unterschreiben, wenn er zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht mehr Eigentümer ist? Böhringer: Notarielle Unterschriftsbeglaubigung bei WEG-Beschlüssen(DNotZ 2016, 831) sieht dies skeptisch, auch wenn m. E. das GBA den Nachweis der Eigentümerstellung zum Zeitpunkt der Verwalterbestellung nachvollziehen kann.
Wäre die Unterschrift zulässig?
Besten Dank für eure Antworten !