Unterschrift ehemaliger WEG-Eigentümer unter WEG-Protokoll

  • Liebes Forenteam,

    folgende Problematik: Das WEG-Protokoll zur Verwalterbestellung hat nur der Versammlungsleiter unterschrieben. Der Verwaltungsbeirat wird die Unterschrift noch nachholen, so dass nur noch ein Eigentümer fehlt. Und hier kommt das Problem: Kann ein ehemaliger Eigentümer (zum Zeitpunkt der Verwalterbestellung anwesend bei der Versammlung) nachträglich das Protokoll unterschreiben, wenn er zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht mehr Eigentümer ist? Böhringer: Notarielle Unterschriftsbeglaubigung bei WEG-Beschlüssen(DNotZ 2016, 831) sieht dies skeptisch, auch wenn m. E. das GBA den Nachweis der Eigentümerstellung zum Zeitpunkt der Verwalterbestellung nachvollziehen kann.

    Wäre die Unterschrift zulässig?

    Besten Dank für eure Antworten :thumbup:!

  • Ich habe jetzt den Aufsatz von Böhringer nicht nachgelesen, aber spontan liegt aus meiner Sicht nahe, dass es für die Beurkundugsfunktion nur darauf ankommt, dass der Unterschreibende bei der Versammlung anwesend war und zum Zeitpunkt der Versammlung Wohnungseigentümer war.

    Sonst würde die Wirksamkeit seiner Unterschrift letztlich von Zufälligkeiten außerhalb der Kontrolle der Beteiligten (zuerst unterschrieben oder zuerst die Wohnung auf den neuen Eigentümer im Grundbuch umgeschrieben) abhängen.

    Zumal die Eigentümerstellung zu diesem Zeitpunkt ja grundbuchersichtlich ist.

  • Die Unterschriften sollen gewährleisten, dass die im Protokoll enthaltenen Dinge mit dem tatsächlichen Ablauf der Versammlung übereinstimmen. Diese Gewähr bietet auch die Unterschrift eines Eigentümers, der nun nicht mehr Eigentümer ist. Die Möglichkeit, dass der Ex-Eigentümer den Inhalt vielleicht nicht mehr so genau prüft, weil er selbst nicht mehr betroffen ist, mindert den Beweiswert seiner Unterschrift nicht entscheidend.

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