Es wurde ausgeurteilt:
AG 1: 30 TS Geldstrafe à 10,00 €
AG 2: Geldstrafe von 40 TS zu je 10,00 € bleibt vorbehalten.
Im Rahmen der Gesamtstrafenprüfung entscheidet nach Rechtsmittel das zuständige Landgericht: Gesamtgeldstrafe von 45 TS zu je 10,00 € bleibt vorbehalten. Nun hatte der VU bereits auf die vom AG 1 ausgeurteilte Geldstrafe teilweise gezahlt.
Ist der vom VU gezahlte Betrag zurückzuzahlen oder nicht????
Ich habe als Rechtspflegerin in vielen Dezernaten gearbeitet, aber nie als solche in der StA....