§ 59 c StGB Gesamtstrafe bei vorbehaltener Geldstrafe

  • Es wurde ausgeurteilt:

    AG 1: 30 TS Geldstrafe à 10,00 €

    AG 2: Geldstrafe von 40 TS zu je 10,00 € bleibt vorbehalten.

    Im Rahmen der Gesamtstrafenprüfung entscheidet nach Rechtsmittel das zuständige Landgericht: Gesamtgeldstrafe von 45 TS zu je 10,00 € bleibt vorbehalten. Nun hatte der VU bereits auf die vom AG 1 ausgeurteilte Geldstrafe teilweise gezahlt.

    Ist der vom VU gezahlte Betrag zurückzuzahlen oder nicht????

    Ich habe als Rechtspflegerin in vielen Dezernaten gearbeitet, aber nie als solche in der StA.... ?(

  • Zurückzuzahlen ist hier nichts.

    Der in 1) gezahlte Betrag wird im Falle des Widerrufes des Vorbehalts anzurechnen sein.

    Ähnlich ist es bei einer GS zwischen einer Geldstrafe und einer Bewährungsstrafe. Dort werden gezahlte Beträge ebenfalls im Falle eines Widerrufes angerechnet.

    Kommt es in beiden Fällen nicht zum Widerruf, hat der VU halt Pech gehabt.

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