Hallo,
ich habe hier zur Kostenfestsetzung eine "ungewöhnliche" Sache:
Mit Urteil wurde ein Landratsamt verpflichtet, einen Bescheid in einer Führerscheinsache aufzuheben und nach der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Das Urteil ist schon drei Jahre alt und rechtskräftig.
Da die Behörde dem nicht nachgekommen ist (zur Kenntnisnahme wurde uns umfangreicher Schriftverkehr zwischen RA und Landratsamt) vorgelegt, hatte der RA eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragt und dieses mittels Gerichtsvollzieher dem Landratsamt zustellen lassen.
Diese Gebühren des GV (ca. 25 EUR, Akte habe ich gerade nicht auf dem Tisch) will er nun gegen das LRA festgesetzt haben (welches gem. Urteil auch Schuldner der Verfahrenskosten ist).
Geht das? Nach meinem Verständnis bewirkt die erneute Zustellung eines rechtskräftigen Urteils ja eh nichts, er müsste wenn dann ja ein neues Verfahren betreiben, also entweder die Vollstreckung aus dem Urteil beantragen oder gar eine Untätigkeitsklage.
Aber Gebühren für eine Zustellung mittels GV? Ich finde hierfür keine Rechtsgrundlage. Wer weiß Rat?
Vielen Dank!