Zustellkosten Gerichtsvollzieher für ein Urteil

  • Hallo,
    ich habe hier zur Kostenfestsetzung eine "ungewöhnliche" Sache:
    Mit Urteil wurde ein Landratsamt verpflichtet, einen Bescheid in einer Führerscheinsache aufzuheben und nach der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Das Urteil ist schon drei Jahre alt und rechtskräftig.
    Da die Behörde dem nicht nachgekommen ist (zur Kenntnisnahme wurde uns umfangreicher Schriftverkehr zwischen RA und Landratsamt) vorgelegt, hatte der RA eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragt und dieses mittels Gerichtsvollzieher dem Landratsamt zustellen lassen.
    Diese Gebühren des GV (ca. 25 EUR, Akte habe ich gerade nicht auf dem Tisch) will er nun gegen das LRA festgesetzt haben (welches gem. Urteil auch Schuldner der Verfahrenskosten ist).

    Geht das? Nach meinem Verständnis bewirkt die erneute Zustellung eines rechtskräftigen Urteils ja eh nichts, er müsste wenn dann ja ein neues Verfahren betreiben, also entweder die Vollstreckung aus dem Urteil beantragen oder gar eine Untätigkeitsklage.

    Aber Gebühren für eine Zustellung mittels GV? Ich finde hierfür keine Rechtsgrundlage. Wer weiß Rat?
    Vielen Dank!

  • Will er die als Prozesskosten festgesetzt haben oder gem. § 788 ZPO als Kosten der Zwangsvollstreckung?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das wird wohl nichts.

    (Übrigens auch nicht bei 788, da die einfache Klausel nicht gesondert zugestellt werden muss. Es genügt der Zustellnachweis des Urteils des Prozessgerichts, in aller Regel als Vermerk auf der vollstreckbaren Ausfertigung.)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!