Hallo,
ich habe hier einen Antrag auf Festsetzung von laufendem Unterhalt im vereinfachten Verfahren. Der Antragsgegner zahlt jeden Monat den Unterhalt an das Jugendamt. Dieses leitet auch das Geld jeden Monat an die Kindsmutter weiter. Das heißt, das Geld kommt ja an der richtigen Stelle an. Nur nicht auf dem richtigen Weg.
Der Antragsgegner wendet natürlich ein, dass er ja zahlen würde.
Das Jugendamt sagt aber, sie möchten trotzdem festsetzen, weil der Zahlungsweg falsch ist und es nicht deren Aufgabe ist, das Geld jeden Monat weiterzuleiten.
Trotzdem kommt mir eine Festsetzung irgendwie nicht richtig vor.
Ich habe dem Jugendamt gesagt, sie sollen das Geld des Antragsgegners nicht mehr annehmen und diesem zurück überweisen. Dann kann ich festsetzen. Das möchten sie aber nicht, da dem Kind dadurch ein Nachteil entstehen würde.
Ich frage mich, ob ich hier festsetzen kann oder nicht. Hatte jemand schon Mal so einen Fall?
Einerseits denke ich, ich kann den Antrag zurückweisen, da nach §§ 362, 185 BGB irgendwie ja eine Schuldbefreiung eintritt. Andererseits frage ich mich, ob ich das überhaupt im vereinfachten Verfahren zu prüfen habe.