Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren

  • Hallo,

    ich habe hier einen Antrag auf Festsetzung von laufendem Unterhalt im vereinfachten Verfahren. Der Antragsgegner zahlt jeden Monat den Unterhalt an das Jugendamt. Dieses leitet auch das Geld jeden Monat an die Kindsmutter weiter. Das heißt, das Geld kommt ja an der richtigen Stelle an. Nur nicht auf dem richtigen Weg.

    Der Antragsgegner wendet natürlich ein, dass er ja zahlen würde.

    Das Jugendamt sagt aber, sie möchten trotzdem festsetzen, weil der Zahlungsweg falsch ist und es nicht deren Aufgabe ist, das Geld jeden Monat weiterzuleiten.

    Trotzdem kommt mir eine Festsetzung irgendwie nicht richtig vor.

    Ich habe dem Jugendamt gesagt, sie sollen das Geld des Antragsgegners nicht mehr annehmen und diesem zurück überweisen. Dann kann ich festsetzen. Das möchten sie aber nicht, da dem Kind dadurch ein Nachteil entstehen würde.

    Ich frage mich, ob ich hier festsetzen kann oder nicht. Hatte jemand schon Mal so einen Fall?

    Einerseits denke ich, ich kann den Antrag zurückweisen, da nach §§ 362, 185 BGB irgendwie ja eine Schuldbefreiung eintritt. Andererseits frage ich mich, ob ich das überhaupt im vereinfachten Verfahren zu prüfen habe.

  • Wenn das Land das Geld vom Vater nur weiterleitet und deshalb keinen Unterhaltsvorschuss gewährt, dann gibt es auch keinen Forderungsübergang und es mangelt an der Erklärung nach § 250 (1) Nr.11 FamFG. Der Antrag wäre mMn unzulässig.

    Ich vermute jedoch irgendwie, dass hier UHV Leistungen ausgezahlt werden und das Geld vom Vater als Rückzahlung eingenommen wird. Warum sonst sollte sich ein Vorschussbearbeiter mit diesem Fall beschäftigen. Dann wäre der Antrag zumindest für die Zukunft zulässig.

  • Ich habe dort extra nochmal angerufen und gefragt, ob sie Unterhaltsvorschuss leisten oder nicht und die Dame hat nein gesagt....

    Ich denke die wissen einfach nicht wie sie weiter kommen sollen und den Antragsgegner dazu bewegen sollen direkt an die Kindsmutter zu zahlen. Aber das müssen sie dann irgendwie anders lösen.

    Danke für die schnelle Hilfe!!

  • Ich vermute jedoch irgendwie, dass hier UHV Leistungen ausgezahlt werden und das Geld vom Vater als Rückzahlung eingenommen wird. Warum sonst sollte sich ein Vorschussbearbeiter mit diesem Fall beschäftigen.

    Ich vermute eher, dass der Vater einfach die Unterhaltsbeträge an das Jugendamt überweist statt direkt an die Kindesmutter.
    Das JA hat die Beträge bisher immer weitergeleitet und will das nun (endlich) stoppen. Und eine Rückzahlung an den KV mag man nicht vornehmen, könnte ja sein, dass er den Betrag dann nicht (erneut) der KM überweist.

  • Richtig, genauso ist es nach der letzten Klarstellung von Josephine wohl auch.

    Ich hatte ehrlicherweise nicht erwartet, dass ein Vorschussmitarbeiter einen gerichtlichen Antrag für eine Forderung stellt, die ihm überhaupt nicht zusteht. Das erfordert schon eklatante fachliche Mängel.

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