Guten Morgen,
ich bin sehr neu in der Vollstreckung der Erzwingungshaftsachen und erhoffe mir ein wenig Hilfe
Es wurde im vorliegenden Fall beschlossen, dass Sozialstunden abgeleistet werden können, anstatt das Bußgeld zu zahlen. Die Betroffene ist dem nicht nachgekommen, so dass Ungehorsamsarrest angeordnet wurde. Der Arrest wurde vollständig abgeleistet. Nun ist das Bußgeld ja immer noch nicht gezahlt.
Wie geht man nun vor? Die Richterin teilte mir bereits mit, dass nicht nochmal Arrest verhängt werden kann.
Vielen Dank im Voraus.