Hallo zusammen,
in einem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren bleibt eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht ein Gasleitungsrohr von der Hauptleitung an der --- Straße nach ihrem Grundstück zu legen) für A und B bestehen. Wie ich herausgefunden habe, sind A und B verstorben. Erbe nach B, des Letztverstorbenen, ist der gemeinsame Sohn C. Ich weiß, das C in Frankreich (Metz im Jahre 1998) geboren wurde und irgendwann in meinem Amtsgerichtsbezirk gewohnt hat. Wohin er verzogen ist, ist nicht bekannt. Es ist ebenfalls nicht bekannt, wann und wo er verstorben bzw. wer seine Rechtsnachfolger sind.
Kann ich dem betreibenden Gläubiger aufgeben, einen Antrag auf Bestellung eines Pflegers für unbekannte Beteiligte zu stellen?