Hallo Forumsgemeinde,
die BGB-Gesellschaft wurde von einem Ehepaar (M und F) gegründet. M ist jetzt verstorben. Er war in zweiter Ehe mit Z verheiratet, die auch Alleinerbin ist.
Laut notariellem Gesellschaftsvertrag, geht bei Tod eines Gesellschafters sein Anteil zur Hälfte an den verbliebenen Gründungsgesellschafter und im Übrigen auf die gemeinsamen Abkömmlinge der Gründungsgesellschafter nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge über (wortwörtlich).
Vom selben Tag, nachfolgende Urkundsnummer, gibt es einen Ehevertrag zwischen den Gründungsgesellschaftern, in dem für den Gesellschaftsanteil Vermächtnisse angeordnet werden. Und zwar werden 50 % an den verbliebenen Gründungsgesellschafter und 50 % an die namentlich bezeichneten gemeinschaftlichen Kinder (A und B) vermacht. In diesem Ehevertrag steht bereits, dass die Ehegatten Antrag auf Scheidung stellen werden.
Das Notariat hat noch im Dezember eine Urkunde zum Vollzug eingereicht. Anwesend waren F, Z, A und B.
Beantragt wurde die Grundbuchberichtigung hinsichtlich eines Anteils von 50% an F aufgrund des Gesellschaftsvertrags.
Für die weiteren 50% geht das Notariat davon aus, dass der Ehevertrag gilt. Die Gesellschafter wären von der Vererbung ausgegangen, andernfalls würden die Vermächtnisse keinen Sinn machen. Dadurch hat Z als Alleinerbin den 50%-Anteil geerbt. Mit der Urkunde soll deswegen auch die Übertragung von 50% an A und B im Wege des Vermächtnisses eingetragen werden. Auf die Voreintragung der Z wird verzichtet.
Ich bin der Meinung, dass der Gesellschaftsvertrag gilt und 50 % an F geht und die anderen 50 % an A und B. Wenn man wegen der Vermächtnisse im Ehevertrag von der Vererbung ausgeht, dann müsste das auch für den Anteil an F gelten. In den Formulierungen wird in den Urkunden nicht zwischen den Anteilen unterschieden (gehen über und werden vermacht).
Das Notariat meint, dass der Anteil von 50% durch den Gesellschaftsvertrag nicht an die Kinder übergehen kann, weil dies eine rechtsgeschäftliche Übertragung wäre, an der A und B aber nicht mitgewirkt haben.
Und jetzt weiß ich nicht weiter und hoffe auch Hilfe. Danke schon mal
Dima