AO- Antrag der Staatsanwaltschaft aus ZwSichHypothek Strafbefehl

  • Hiesige StA hat aufgrund eines gerichtlichen Strafbefehls eine Sicherungshypothek in das Grundbuch eintragen lassen.
    Nunmehr liegt mir der Antrag auf Anordnung der ZV aus diesem Recht vor.

    Ein Vollstreckungsverbot gem. § 111h StPO sehe ich insoweit nicht, als das hier direkt aus der Sicherungshypothek vollstreckt wird. Ein Vermögensarrest gem. § 111e StPO
    wurde nicht ausdrücklich angeordnet.

    Kann dem Antrag gefolgt werden?

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    1. Korinther 16,14

  • Da es hier wohl eher um die Vollstreckung einer Geldstrafe geht, ist das mE kein Problem des § 111h StPO. Dann entfällt natürlich auch der Arrest.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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