Ich habe hier eine Pfändung eines Gesamthandsanteils an einer GbR aus 10.2023. Jetzt stellt der Geschäftsführer der GbR einen Vollstreckungsschutzantrag, weil es nach dem neuen MoPeG ja kein Gesamthandseigentum mehr gibt.
Wird die Beschlagnahme aufgehoben oder die Pfändung "umgedeutet" in die Pfändung des Kündigungsrechts (§ 723 Abs. 1 Nr. 4 BGB) oder läuft das Verfahren weiter. Meines Wissens gibt es dafür aber keine Übergangsvorschrift