Kirchenaufsichtliche Genehmigung (wer überwacht den Überwacher?)

  • Hallo,

    benötigt die kirchenaufsichtliche Genehmigungs-"Behörde" für einen Kaufvertrag als Veräußerer selbst eine kirchenaufsichtliche Genehmigung? Aus dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz für das Erzbistum Hamburg (KVVG) geht insoweit nicht hervor.

  • Verständnisgegenfrage: Die Aufsichtsbehörde selbst ist Eigentümer und tritt demzufolge als Veräußerer auf? Und weil in § 50 "nur" genehmigungsbedürftige Willenserklärungen des Kirchenvorstandes genannt sind?

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

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