Hallo,
habt ihr schon mal den Verkauf eines Realgemeindeanteils genehmigt? Ich nehme an, dass es ähnlich wie beim Verkauf von Grundbesitz abläuft.
1. Wertnachweis des Anteils
2. den Anteil zum Verkauf anbieten
3. Anhörung/Bestellung Verfahrenspfleger
4. Genehmigung des Verkaufs an Meistbietenden
Muss so ein Verkauf eines Realgemeindeanteils notariell beurkundet werden?
In meinem Fall will der Betreuer (Sohn des Betroffenen) den Anteil kaufen. Daher wurde ein Ergänzungsbetreuer eingesetzt.
Vielen Dank für eure Antworten!