Aktenordnung nrw

  • Kann mir bitte jemand § 27 Abs.4 S 2 der Aktenordnung erklären? Vor allem Frage ob die technischen Voraussetzungen mit eAkte vorhanden sind.

    Tragt ihr im Rahmen einer laufenden zB Vormundschaft eine Genehmigung neu ein oder nehmt ihr alles zum alten Verfahren?

  • Das ist keine Frage der eAkte sondern eine Frage, wie in Eurem aktuellen Fachverfahren (Judica?) die Abhängigkeiten zwischen Registrierung des Verfahrens und statistischer Erhebung derzeit sind.

    Kann man dort z.B. die statistische Erfassung eines neuen Genehmigungsantrages auch vornehmen, ohne diesen als neues Verfahren zu registrieren, so ist nach Satz 1 des Absatzes 4 zu verfahren. Ist dies noch nicht möglich, ist ein neues Verfahren anzulegen, damit der statistischen Zählung genüge getan werden kann.

    Ulf

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