Ich hab einen Antrag auf Eintragung einer Zwasi vorliegen, auch aufgrund Vollstreckungskosten für die Zustellung eines Pfübs. Der Pfüb ist dem Eigentümer/Schuldner jedoch nicht zugestellt worden; die ZU weist aus, dass Empfänger unter der Anschrift nicht ermittelbar ist. Insoweit hat der Schuldner ja überhaupt keine Kenntnis von den Kosten des Gerichtsvollziehers; kann ich diese dann überhaupt berücksichtigen? Hat mich das zu interessieren? Der Gerichtsvollzieher hatte auch in dem Anschreiben die Adresse des Schuldners durchgestrichen und auf die ZU verwiesen. Ich weiß natürlich nicht, ob seitdem nicht noch weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt wurden, aber die wären ja dann eigentlich auch mit angegeben worden.
Eine Zwischenverfügung muss ich sowieso machen, jedoch bin ich mir mit den o.g. Kosten nicht sicher.
Lieben Dank im Voraus