Beteiligte Zwangsverwaltung

  • In Abteilung II ist ein vererbliches Vorkaufsrecht eingetragen, der Berechtigte, Jahrgang 1895, ist 1989 verstorben, das Vorkaufsrecht somit auf seine in Deutschland "verstreuten" Erben übergegangen. Die Erben sind meines Erachtens Beteiligte nach § 9 ZVG.

    Ich beabsichtige jetzt, dem Antragsteller aufzugeben, mir die Erben nachzuweisen.

    Wird das im Forum auch so gesehen, oder ist dies die Aufgabe des Vollstreckungsgerichts? Oder kann man gar von einer Beteiligung der Erben - Zustellung des Wertfestsetzungsbeschlusses und der Terminsbestimmung - absehen?

  • Da im Verfahren der Zwangsverwaltung oder auch Zwangsversteigerung die Beteiligten von Amts wegen zu beteiligen sind, dürfte es das Problem des Gerichts sein.

    Im Zwangsverwaltungsverfahren hätte ich keine Probleme die Beteiligten zu ignorieren, da das Recht durch das Verfahren weder beeinträchtigt wird, noch in dem Verfahren irgendetwas anmelden könnte.


    Im Versteigerungsverfahren käme es bei mir darauf an, ob das Recht bestehen bleiben würde, dies würde sich auf meine Anstrengungen, die Beteiligten zu ermitteln, evtl. auswirken. Auch würde ich über die Möglichkeit der Zustellungsvertretung nachdenken, damit das Verfahren nicht für mehrere Monate ausgebremst wird.

  • so wie WinterM

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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