Ich bin etwas irritiert:
Im Grundbuch sind eingetragen A, B und C in Erbengemeinschaft nach E.
A ist zwischenzeitlich nachverstorben, es gibt keinen ES, aber ein not. Testament zugunsten D nebst EÖ-Niederschrift, A hat B und C von der Erbfolge ausgeschlossen (Pflichtteil)
B hat Schulden bei Gl., dieser will die TV und reicht folgende an die jeweils genannten Drittschuldner zugestellten Pfübse ein
1) jeweils Pfändung + Überw. des Miterbenanteils nebst entspr. Teilungsansprüche an Erbschaft A, Drittschuldner sind C und D als "Miterben an der Erbschaft A" (???)
2) Pfändung + Überw. des Miterbenanteils nebst entspr. Ansprüche an Erbschaft E, Drittschuldner C als ein "Miterbe neben A und B"
Müsste nicht jeweils gepfändet werden der Miterbenanteil des B an Erbschaft E, Drittschuldner sind C sowie D als Erbin von A ?
Weder Vollstreckungsschuldner B noch C sind (da auf Pflichhteil gesetzt) Erbe von A, also kann aus "A" für die beantragte TV m.E. nichts wirksam gepfändet werden. Oder ist das ein Denkfehler?