Pfändung Miterbenanteil/e

  • Ich bin etwas irritiert:

    Im Grundbuch sind eingetragen A, B und C in Erbengemeinschaft nach E.

    A ist zwischenzeitlich nachverstorben, es gibt keinen ES, aber ein not. Testament zugunsten D nebst EÖ-Niederschrift, A hat B und C von der Erbfolge ausgeschlossen (Pflichtteil)

    B hat Schulden bei Gl., dieser will die TV und reicht folgende an die jeweils genannten Drittschuldner zugestellten Pfübse ein

    1) jeweils Pfändung + Überw. des Miterbenanteils nebst entspr. Teilungsansprüche an Erbschaft A, Drittschuldner sind C und D als "Miterben an der Erbschaft A" (???)

    2) Pfändung + Überw. des Miterbenanteils nebst entspr. Ansprüche an Erbschaft E, Drittschuldner C als ein "Miterbe neben A und B"

    Müsste nicht jeweils gepfändet werden der Miterbenanteil des B an Erbschaft E, Drittschuldner sind C sowie D als Erbin von A ?

    Weder Vollstreckungsschuldner B noch C sind (da auf Pflichhteil gesetzt) Erbe von A, also kann aus "A" für die beantragte TV m.E. nichts wirksam gepfändet werden. Oder ist das ein Denkfehler?

  • Also bei A ist B und C ja raus.


    Hier müsste Gl. bei an den Anspruch pfänden hinsichtlich der Erbengemeinschaft nach E. Drittschuldner sind C und D (D weil folgt ja A).

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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