Hallo,
ich bearbeite erst seit kurzem Zwangsvollstreckungssachen und stehe ein bisschen auf dem Schlauch..
Mir liegen mehrere PfÜB-Anträge wegen Unterhaltsforderungen vor. Einmal durch die Exfrau des Schuldners und jeweils von den 4 Kindern.
Nun muss ich den pfandfreien Betrag jeweils festsetzen und habe hier das Problem wie ich das bei dem PfÜB der Exfrau machen soll, da sie den Kindern im Rang ja nachgeht.
Aus dem UH-Titel weiß ich dass für alle 4 Kinder insgesamt eine Unterhaltsforderung von etwas über 2700€ besteht. Bei meinem AG haben wir normalerweise einen notwendigen Selbstbehalt von aktuell 1200€.
Setze ich dann in dem PfÜB für die Exfrau die 1200€ notwendigen Selbstbehalt für den Schuldner sowie zusätzlich die ca. 2700€ (da das eigentlich der tatsächlich zu leistende UH wäre) für die Kinder fest oder müsste ich das anders berechnen? Und kann ich bei den Kindern dann 1200€ Selbstbehalt sowie jeweils 1/4 des übersteigenden Betrags festsetzen und ändert sich hier etwas durch die Pfändung der Exfrau?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!