Hallo zusammen,
mir liegt ein privatschriftliches gemeinschaftliches Ehegattentestament vor mit folgendem Inhalt:
Wir, die Eheleute "A" und "B" setzen uns gegenseitig zu Vollerben unseres gesamten Nachlasses ein. Erben des Letztversterbenden sollen unsere gemeinsamen Kinder "C" und "D" sein. Wer nach dem Tode des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangt, erhält auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil
Heiratet der überlebende Ehegatte wieder, so soll er mit unseren Kindern "C" und "D" gesetzliche Teilung halten (Eheleute haben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt)
Ich habe einen Knoten im Kopf bezüglich der Formulierung im Erbschein.
Lautet der Erbschein wie folgt:
Bedingte Nacherbfolge ist angeordnet. Sie tritt ein zur Hälfte bei Wiederheirat der Vorerbin. Die Vorerbin ist -soweit nach § 2136 BGB zulässig" on den gesetzlichen Beschränkungen befreit. Nacherbfolge ist angeordnet. Nacherben sind "C" und "D" zu gleichen Teilen. Ersatznacherben sind die Abkömmlinge der Nacherben.
Danke für eure Hilfe.