Güterstand Eheschließung in Kamerun

  • Hallo,

    die folgende Akte bereitet mit etwas Kopfzerbrechen:

    Die Erblasserin hat 2002 in Kamerun geheiratet.

    Zu diesem Zeitpunkt hatten sowohl sie als auch ihr Ehemann ausschließlich die kamerunische Staatsangehörigkeit.

    2023 stirbt die Erblasserin und hinterlässt den Ehemann sowie drei gemeinsame Kinder, beide Ehegatten haben seit einigen Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Laut Erbscheinsantrag und der kamerunischen Heiratsurkunde gilt der Güterstand "Biens communs" dies soll laut Erbscheinsantrag einer Gütergemeinschaft entsprechend oder vergleichbar dem französischen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft entsprechen.

    (Laut Google bezeichnet "Biens communs" in der französichen Errungenschaftsgemeinschaft aber eigentlich nur die nach Eheschließung erworbenen Sachen die Gesamtgut werden und ist kein eigener Güterstand.)

    Beantragt ist ein Erbschein laut dem der Ehemann und alle drei Kinder je 1/4 erben.

    Kann ich die Angaben zum Güterstand einfach so "übernehmen" und den Erbschein wie beantragt erteilen ? Mir ist es leider nicht gelungen irgendwelche Informationen über das Güterrecht in Kamerun zu finden :(

    In der Heiratsurkunde ist zudem angegeben, dass eine Monogame Ehe geschlossen wird, in Kamerun ist Polygamie erlaubt.

    Muss ich mir Gedanken darüber machen ob die Ehe in Deutschland gültig ist ? Im Auszug aus dem Sterberegister ist der Ehemann namentlich als solcher bezeichnet, das sollte doch reichen, oder ?

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