Hallo liebe Gemeinde,
mein Eigentümer ist verstorben. Er war Schweizer Staatsangehöriger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz. Nunmehr wird mir eine Bescheinigung der amtlichen Liquidation gem. Art. 593 ff. ZGB vorgelegt. Der dort aufgeführte Liquidator verkauft das Grundstück.
Gem. Art. 596 ZGB erfolgt die Veräußerung der Grundstücke des Erblassers durch öffentliche Versteigerung. Aus freier Hand darf der Verkauf nur mit Zustimmung aller Erben durchgeführt werden.
Ich frage mich nun ob der Verkauf so möglich ist und/oder ob ich noch die Zustimmung aller Erben in grundbuchkonformer Form benötige?