"Eilt! Vorpfändung läuft!"

  • Ich habe da mal eine grundsätzliche Frage aus aktuellem Anlass (Anruf einer Kanzlei: Können Sie den Pfüb nicht vorziehen?).
    Wie handhabt ihr das, wenn drauf steht, dass eine Vorpfändung läuft?
    Ich habe das bisher immer ignoriert.
    1. Kann ja jeder behaupten (meistens liegt kein Nachweis bei)
    2. Ich kann doch nicht bei Hunderten von PÜs alle durchsuchen, ob da irgendwo "Eilt, Vorpfändung läuft" draufsteht.

  • Üblich ist, dass die GSt die Akten besonders kennzeichnet und auch entsprechend vorlegt, damit diese vorgezogen werden können.

  • Der Gl des VZV darf keinen besseren Rang erhalten, als ihm zusteht. Da das Schicksal des VZV unbekannt ist, kann eine bevorzugte Behandlung sehr problematisch werden. Also bleiben nur die Alternativer a) wie jeden anderen Antrag behandeln b) die G-Stelle muß heraussuchen, ob innerhalb des letzten Monats ein weiterer PfÜB gegen den gleichen Sch mit der gleichen gepfändeten Forderung eingegangen ist.
    Da b mit einem erheblichen Zeitauswand bei großen Gerichten verbunden ist wählen wir Variante a). Normalerweise ist es kein Problem, daß der PfÜB noch rechtzeitig rausgeht, vorausgesetzt, der Gl stellt den Antrag zeitnah zum VZV und wartet nicht die Drittschuldnererklärung ab und der Rüpfl hat auch keine Beanstandungen (immer wieder beliebt: kein Kostenvorschuß).

  • Der Gl des VZV darf keinen besseren Rang erhalten, als ihm zusteht. Da das Schicksal des VZV unbekannt ist, kann eine bevorzugte Behandlung sehr problematisch werden. Also bleiben nur die Alternativer a) wie jeden anderen Antrag behandeln b) die G-Stelle muß heraussuchen, ob innerhalb des letzten Monats ein weiterer PfÜB gegen den gleichen Sch mit der gleichen gepfändeten Forderung eingegangen ist.
    Da b mit einem erheblichen Zeitauswand bei großen Gerichten verbunden ist wählen wir Variante a). Normalerweise ist es kein Problem, daß der PfÜB noch rechtzeitig rausgeht, vorausgesetzt, der Gl stellt den Antrag zeitnah zum VZV und wartet nicht die Drittschuldnererklärung ab und der Rüpfl hat auch keine Beanstandungen (immer wieder beliebt: kein Kostenvorschuß).




    Rischtisch.
    So sehe ich das auch. Hier gibt es übrigens keine Anweisung an die Geschäftsstelle, diese Pfändungen vorzuziehen.
    In dem konkreten Fall hier war es übrigens genau so, dass der Gl selbst Schuld war. Die Pfändungen gehen hier sehr zügig raus und bisher gab´s wegen Vorpfändungen auch kein Problem. Aber der Gläubiger hat hier bereits fast 2 Wochen verloren, weil er keinen Kostenvorschuss eingezahlt hat. Und bevor die Kosten nicht gezahlt sind, sehe ich die Akte erst gar nicht.

  • In meiner Vollstreckungszeit vor einigen Jahren haben wir niemanden bevorzugt. Die PfÜB`se wurde in der Reihenfolge abgearbeitet, in der sie eingegangen sind. Ich finde es auch ungerecht, irgendeinen PfÜB vorzuziehen und diesem Gläubiger einen besseren Rang zu verschaffen. Ohne Titel ist doch eine Vorpfändung nicht zulässig. Und da kann dieser Gläubiger auch zeitnah seinen PfÜB beantragen und der ist dann auch rechtzeitig in der Monatsfrist erlassen. Oder liegen irgendwo die Anträge länger als einen Monat?

  • Kostenvorschuss muss natürlich da sein, sonst geht ja mal garnix!
    Ich verfalle natürlich nicht in Panik, wenn "mein rode Mäppchen kümmt", aber ich achte schon darauf, wenn ich die Angaben im Anschreiben habe, dass der Pfüb rechtzeitig rausgeht.

  • Also bei mir wurde das auch immer so gehandhabt, dass ich die "Vorpfänder"-Akten gesondert gekennzeichnet vorgelegt bekommen habe. Die Gst hat dann immer geprüft, ob noch Verfahren gegen diesen Schuldner anhängig sind. War dem so, wurden diese Akten gleichzeitig mit dem Vorpfänder vorgelegt.

  • Der Gl des VZV darf keinen besseren Rang erhalten, als ihm zusteht. Da das Schicksal des VZV unbekannt ist, kann eine bevorzugte Behandlung sehr problematisch werden. Also bleiben nur die Alternativer a) wie jeden anderen Antrag behandeln b) die G-Stelle muß heraussuchen, ob innerhalb des letzten Monats ein weiterer PfÜB gegen den gleichen Sch mit der gleichen gepfändeten Forderung eingegangen ist.
    Da b mit einem erheblichen Zeitauswand bei großen Gerichten verbunden ist wählen wir Variante a). Normalerweise ist es kein Problem, daß der PfÜB noch rechtzeitig rausgeht, vorausgesetzt, der Gl stellt den Antrag zeitnah zum VZV und wartet nicht die Drittschuldnererklärung ab und der Rüpfl hat auch keine Beanstandungen (immer wieder beliebt: kein Kostenvorschuß).




    Da wir ein sehr kleines Gericht sind, gibt es mit Alternative b) keine größeren Probleme - die SE legt PfÜB´s gegen den gleichen Sch. mit vor bzw. weist darauf hin.

  • Mir werden solche Anträge auch in Eilt-Mappen vorgelegt.

    In vielen Fällen sind das dann Anträge eines bestimmten RA, der wohl einigen Vollstreckungsgerichten bekannt sein dürfte. Überschrift: EILT! Vorpfändung läuft! Aus den eingereichten Unterlagen ergibt sich dann, dass die Frist des vorl. Zahlungsverbots - wie gestern erst wieder gehabt - "grad mal" ein Jahr abgelaufen ist... So viel zum Thema Eilt... :sehrverda :frechheit


  • Da wir ein sehr kleines Gericht sind, gibt es mit Alternative b) keine größeren Probleme - die SE legt PfÜB´s gegen den gleichen Sch. mit vor bzw. weist darauf hin.



    Bei uns auch, auf Grund der heutigen Datenbanken sollte es bei größeren Gerichten aber auch kein Problem sein.

  • In vielen Fällen sind das dann Anträge eines bestimmten RA, der wohl einigen Vollstreckungsgerichten bekannt sein dürfte. Überschrift: EILT! Vorpfändung läuft! Aus den eingereichten Unterlagen ergibt sich dann, dass die Frist des vorl. Zahlungsverbots - wie gestern erst wieder gehabt - "grad mal" ein Jahr abgelaufen ist... So viel zum Thema Eilt... :sehrverda :frechheit



    Wir haben auch solche "Komiker", man fällt einmal darauf rein, bei allen anderen Anträgen nicht mehr.


  • Da wir ein sehr kleines Gericht sind, gibt es mit Alternative b) keine größeren Probleme - die SE legt PfÜB´s gegen den gleichen Sch. mit vor bzw. weist darauf hin.



    Bei uns auch, auf Grund der heutigen Datenbanken sollte es bei größeren Gerichten aber auch kein Problem sein.



    Rischtisch - bei uns geht´s ja sogar ohne Datendank ...

  • Mir werden solche Anträge auch in Eilt-Mappen vorgelegt.

    In vielen Fällen sind das dann Anträge eines bestimmten RA, der wohl einigen Vollstreckungsgerichten bekannt sein dürfte. Überschrift: EILT! Vorpfändung läuft! Aus den eingereichten Unterlagen ergibt sich dann, dass die Frist des vorl. Zahlungsverbots - wie gestern erst wieder gehabt - "grad mal" ein Jahr abgelaufen ist... So viel zum Thema Eilt... :sehrverda :frechheit



    Davon haben wir hier auch fast jeden Tag einen dabei. Das VZV ist (fast) immer schon abgelaufen, trotzdem bekommt man es mit einem roten Bändchen drum vorgelegt.
    Ein kurzer Blick rein, und dann wird die Akte von mir wieder an seine ursprünglich zugestandene Position verfrachtet.

  • Bei uns wird der Eingang eines Tages an einem Tag zur Zustellung an den jeweiligen GV hinausgegeben . . . Gleichbehandlung also für alle, egal ob VZV oder nicht . . .


  • Da wir ein sehr kleines Gericht sind, gibt es mit Alternative b) keine größeren Probleme - die SE legt PfÜB´s gegen den gleichen Sch. mit vor bzw. weist darauf hin.



    Bei uns auch, auf Grund der heutigen Datenbanken sollte es bei größeren Gerichten aber auch kein Problem sein.




    Wie, Datenbanken:confused: ?
    Bei 90% Ex-und-Hopp-Akten werden die Verfahrensbeteiligten in einer Datenbank erfaßt????
    Bei uns macht das keiner.

  • Wie, Datenbanken:confused: ?
    Bei 90% Ex-und-Hopp-Akten werden die Verfahrensbeteiligten in einer Datenbank erfaßt????
    Bei uns macht das keiner.



    :eek: wie bitte, ihr habt keine Software für die Zwangsvollstreckungsabteilung . . . bei uns wird jedes Verfahren eingetragen (PfüB oder EV) und damit landen natürlich die Beteiligten in einer Datenbank . . . :gruebel: :confused:


  • :eek: wie bitte, ihr habt keine Software für die Zwangsvollstreckungsabteilung . . . bei uns wird jedes Verfahren eingetragen (PfüB oder EV) und damit landen natürlich die Beteiligten in einer Datenbank . . . :gruebel: :confused:



    Haben wir auch nicht - aber wie bereits gesagt, wir sind winzig! Trotzdem ärgere ich mich jedesmal, wenn ich bei einem Beschluss erst mal alle Beteiligten suchen und pinseln darf ... :(

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