Gegen einen MB wurde Widerspruch eingelegt. Nach Aufforderung, sich die Rücknahme durch den Kopf gehen zu lassen, melden sich für den Ag. Anwälte und teilen mit, daß das nicht geschehen werde, die "maßgeblichen Einwendungen" würden im streitigen Verfahren vorgebracht.
Da der Ag. zweifelsfrei PKH-Kandidat ist, wird offenbar darauf reflektiert, daß er diese dann erhalten wird, da der Ast. anwaltlich vertreten ist.
Kann Mutwilligkeit - wenn jetzt nochmals aufgefordert würde, sich endlich einmal substantiiert zu den Einwendungen zu äußern, was dem Ast. schon seit Monaten nicht gelingt, und nichts passiert - den Aspekt PKH-Gewährung wegen Waffengleichheit "schlagen"?