Original Titel bei Gericht verloren gegangen

  • Hallo zusammen!

    Ich habe folgendes Problem, bei dem ich etwas Hilfe gebrauchen könnte:
    Ein Rechtsanwalt beantragt, ihm eine 2. Vollstreckbare eines Vollstreckungsbescheids von 1985 zu erteilen, da die 1. seinem Mandanten abhanden gekommen ist.
    Schuldneranhörung ist bereits erfolgt. Jetzt wollte ich mir den Original Titel vorlegen lassen und muss erfahren, dass der absolut nichtmehr auffindbar ist und wahrscheinlich versehentlich mit ausgesondert wurde.

    Was kann man denn jetzt tun? :confused: In den Akten befindet sich eine Kopie des Vollstreckungsbescheids, die der Anwalt seinem Antrag beigefügt hat. Könnte man die verwenden, um eine 2. Vollstreckbare zu erstellen???

  • Der VB muss rekonstruiert werden. Dabei sind mir alle Hilfen recht.Ich mache das immer so:
    Wenn der RA eine Kopie hat wird die 2. Ausferigung so erstellt oder auf Grund der HA des RA. ( mit den entsprechenden Vermerken natürlich)

    In diesen Fällen bekommt der Schuldner, neben der Mitteilung dass eine 2. Ausfertigung erstellt wurde, zusätzlich eine begl. Fotokopie der 2. Ausfertigung zugestellt.

  • Was kann man denn jetzt tun? :confused: In den Akten befindet sich eine Kopie des Vollstreckungsbescheids, die der Anwalt seinem Antrag beigefügt hat. Könnte man die verwenden, um eine 2. Vollstreckbare zu erstellen???



    Bei uns ist das peinlicherweise auch schon mal passiert. Zur Rekonstruierung des VB bzw. Erteilung einer weiteren vollstreckbaren dessen, genügte unserem Rpfl. die vom RA vorgelegte Kopie des VB.

  • Der VB muss rekonstruiert werden. Dabei sind mir alle Hilfen recht.Ich mache das immer so:
    Wenn der RA eine Kopie hat wird die 2. Ausferigung so erstellt oder auf Grund der HA des RA. ( mit den entsprechenden Vermerken natürlich)

    In diesen Fällen bekommt der Schuldner, neben der Mitteilung dass eine 2. Ausfertigung erstellt wurde, zusätzlich eine begl. Fotokopie der 2. Ausfertigung zugestellt.



    An dem Verfahren zur Wiederherstellung verlorengegangener Aktenbestandteile kann man auf die Beteiligten zurück greifen. Wenn der Titel in Kopie vorliegt ist das schon was. Mitteilung davon an den Gegner zur Stellungnahme (er könnte ja im Besitz der Ausfertigung sein, weil er bezahlt hat) mit der Mitteilung, daß beabsichtigt wird, eine zweite vollstreckbare Ausfertigung auf Grundlage dieser Kopie zu erstellen. Wenn er sich nicht meldet, Kopie zum Original erklären und zweite Ausfertigung an GL.

  • Ok, habe mir die Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden vom 18. Juni 1942 mal angeschaut (muss gestehen, dass ich garnix von so einer Verordnung wusste).
    Ich werde den Titel dann wohl anhand der Kopie rekonstruieren.
    Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Habt mir wirklich sehr weitergeholfen!

  • Darin haben wir inzwischen Übung. Zum dem Hochwasser 2002 ist unser Archiv weggeschwommen und die ganzen Zivil- und Mahnakten mit ihren Titeln wurden vernichtet. Da hat dann jemand die Verordnung rausgekramt. Wenn wir von den Anwälten oder den Parteien eine Kopie bekommen haben, wurde eine Ersatzurkunde gefertigt (ein neues Original), von der man dann wieder Ausfertigungen und vollstreckbare Ausfertigungen erteilen kann.
    Problematisch ist es nur, wenn sich keine Kopie mehr auftreiben lässt. Da hat der Gläubiger dann echt Pech gehabt.

  • Problematisch ist es nur, wenn sich keine Kopie mehr auftreiben lässt. Da hat der Gläubiger dann echt Pech gehabt.



    Vielleicht ist ja der Sch so doof und schickt uns "seine" Ausfertigung :teufel:

  • Problematisch ist es nur, wenn sich keine Kopie mehr auftreiben lässt. Da hat der Gläubiger dann echt Pech gehabt.



    Da gibt es ja dann das Beschlussverfahren nach § 3 UrkErsV. Das ist dann zwar etwas umständlicher, aber wenn gerade kein Hochwasser ist, dürften die Fälle ja auch nicht so zahlreich sein.

  • Ich habe mir dazu folgende Vfg. gebastelt:

  • Problematisch ist es nur, wenn sich keine Kopie mehr auftreiben lässt. Da hat der Gläubiger dann echt Pech gehabt.



    Da gibt es ja dann das Beschlussverfahren nach § 3 UrkErsV. Das ist dann zwar etwas umständlicher, aber wenn gerade kein Hochwasser ist, dürften die Fälle ja auch nicht so zahlreich sein.



    Ist aber echt übel, wenn überhaupt keiner mehr Unterlagen hat.

  • Im AG Ah***** ist vor etlichen Jahren das Grundbuchamt abgebrannt. Die meisten Akten waren danach rund mit schwarzem Trauerrand. Was die Flammen nicht schafften, erledigte das Löschwasser. :(

  • In meinem LG-Bezirk ist ein Amtsgericht während meiner Ausbildung nach Brandstiftung komplett abgebrannt. Wie die anschließend zu Rande gekommen sind, ist mir bis heute schleierhaft.

    Wenn es überhaupt gar keine Dokumente mehr gibt, wird es mit der Wiederherstellung des Originaltitels echt kriminell!

  • @Himmel: Das ist ziemlich oft vorgekommen, weil auch viele Anwaltskanzleien und viele privaten Haushalte abgesoffen waren.

    @Erzett: Mit den Grundbuchakten das stelle ich mir noch viel schlimmer vor. Wer will da noch wissen, was wo eingetragen war? Da bekommt man ja manche Grundbücher nie mehr richtig hin. Ich wüsste da z.B. in Abt. III von keiner Eintragung mehr.
    :gruebel:
    Bei uns war der Grundbuchrechner mit abgesoffen - war gerade alles umgestellt auf das elektronische Grundbuch. Zum Glück konnten alle Daten gerettet werden. Aber es hat etliche Wochen gedauert, ehe da wieder was ging. Niemand konnte mehr reinschauen oder gar was eintragen. Da haben wir erst mal gemerkt, was da für ein Rattenschwanz dranhängt und wer dadurch alles handlungsunfähig wurde!

  • Problematisch ist es nur, wenn sich keine Kopie mehr auftreiben lässt. Da hat der Gläubiger dann echt Pech gehabt.



    Vielleicht ist ja der Sch so doof und schickt uns "seine" Ausfertigung :teufel:



    Solche Schuldner gibts echt. Man muss nur entsprechend auftreten/ schreiben. Hab ich schon gemacht und hat gefunzt! :D :strecker

  • Problematisch ist es nur, wenn sich keine Kopie mehr auftreiben lässt. Da hat der Gläubiger dann echt Pech gehabt.



    Vielleicht ist ja der Sch so doof und schickt uns "seine" Ausfertigung :teufel:



    Solche Schuldner gibts echt. Man muss nur entsprechend auftreten/ schreiben. Hab ich schon gemacht und hat gefunzt! :D :strecker


    Bei uns wollte ein Sch nochmal in sein VermVerz einen Blick werfen. In einem kurzen unbeobachteten Moment zog er mit dem VermVerz von dannen. Es bedeutete keinerlei Mühe eine Kopie von einem der zahlreichen Gl zu bekommen. :) Und der Sch bekam natürlich ein wenig Ärger :eek:

  • Bei uns wollte ein Sch nochmal in sein VermVerz einen Blick werfen. In einem kurzen unbeobachteten Moment zog er mit dem VermVerz von dannen. Es bedeutete keinerlei Mühe eine Kopie von einem der zahlreichen Gl zu bekommen. :) Und der Sch bekam natürlich ein wenig Ärger :eek:



    In einem Gericht in Berlin (welches weiß ich nicht mehr) war ein Schuldner mal so hungrig, dass er das VV aufgegessen hat.

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