Hallo,
Es wird unter Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung eines Vergleichs beantragt, zu Gunsten der Antragstellerin eine Zwangssicherungshypothek über 10.000,-- Euro einzutragen.
Der Titel lautet in etwa wie folgt:
" Der Antragsgegner ist verpflichtet, auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der BfA zur Begründung von Rentenanwartschaften einen Betrag in Höhe von 10.000,-- Euro zu zahlen."
Meines Erachtens kann das so nicht funktionieren, da ja an einen Dritten, nämlich die BfA ( bzw. jetzt: Rentenversicherung Bund ) zu leisten ist.
Eure Meinungen dazu würden mich interessieren.
Gruß HansD