• Das kommt darauf an (vgl. Schöner/Stöber, HRP Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdnr. 3409 ff. [Ausländisches Güterrecht], insbesondere Rdnr. 3423 [Ausländische güterrechtliche Vorschriften im einzelnen]).

  • Sicher ist, dass der Kosovo (derzeit) Bestandteil des Staates Serbien ist. Kosovarisches Recht in dem Sinne gibt es also nicht. Von einem kosovarischen Teilrecht ist mir bislang zumindest nichts bekannt.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • In einem Fall bei uns im Grundbuchamt will ein kosovo-albanischer Staatsangehöriger Grundbesitz als Alleineigentümer erwerben.

    Ist dies, bei dem Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft, ohne Mitwirkung seiner Ehefrau möglich?

    Wir sind ratlos.

  • Sicher ist, dass der Kosovo (derzeit) Bestandteil des Staates Serbien ist. Kosovarisches Recht in dem Sinne gibt es also nicht. Von einem kosovarischen Teilrecht ist mir bislang zumindest nichts bekannt.

    Kosovarisches Teilrecht kann es doch schon geben, auch wenn K. noch Teil von Serbien ist. Es gibt ja auch schottisches Teilrecht, obwohl Sch. Teil des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland ist.

  • In einem Fall bei uns im Grundbuchamt will ein kosovo-albanischer Staatsangehöriger Grundbesitz als Alleineigentümer erwerben.

    Ist dies, bei dem Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft, ohne Mitwirkung seiner Ehefrau möglich?

    Wir sind ratlos.

    Einen "kosovo-albanischen" Staatsangehörigen gibt es wohl (noch) nicht. Es gibt (derzeit) albanische Staatsangeh. (Hauptstadt Tirana), montenegro-albanische Staatsangehörige (Angeh. von Montenegro, Hauptstadt Podgorica) und serbische Staatsangehörige.

  • Der Notar hat in der Urkunde aufgenommen: kosovo-albanischer Staatsangehöriger - das wird er sich doch nicht ausgedacht haben.


    Ich gehe bei der Urkundenprüfung immer vom Schlimmsten aus :teufel:.
    In vorliegenden Fall würde ich den Notar vortragen lassen, wie und warum.

  • Der Notar hat in der Urkunde aufgenommen: kosovo-albanischer Staatsangehöriger - das wird er sich doch nicht ausgedacht haben.

    Vielleicht hat er gemeint, das Kosovo sei schon ein eigener Staat. Schließlich wurde ja 1999 in rechtlich umstrittener Weise Serbien von der NATO (incl. Bundeswehr) bombardiert, obwohl das Kosovo eben kein eigener Staat ist; daher fiel ja auch die Legitimierung dieses Krieges juristisch nicht leicht.

    Wenn es eine "kosovo-albanische" Staatsangehörigkeit (so der Notar) gäbe, was ist dann mit den Serben im Kosovo? Haben die dann eine "kosovo-serbische" Staatsangehörigkeit?

  • Ich würde meinen, dass die Vorschriften Serbiens (noch) gelten.

    Danach wäre es möglich, weil es bei der serbischen Errungenschaftsgemeinschaftsgemeinschaft auch Eigenvermögen des jeweiligen Ehegatten gibt, wobei - wenn ich das richtig verstehe - Surrogate Eigengut bleiben (beim dem Surrogat "Spielgewinn" ist das sogar ausdrücklich geregelt: Der Spielgewinn bleibt Eigengut, wenn der Nachweis gelingt, dass der Spieleinsatz aus dem Eigengut entnommen wurde).

    Im Hinblick auf die etwas seltsame Lage im Kosovo in den letzten Jahren würde ich allerdings auch ein Gutachten eines Instituts für internationales Recht nicht für verwerflich halten (es wäre vom Grundbuchamt in Auftrag zu geben und vom Antragsteller zu zahlen).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...


  • Das mit dem kosovarischen Staatsangehörigen kippt seit Sonntag. Ich gehe davon aus, dass es ihn demnächst auch etwas offizieller geben wird, wie auch immer er dann genau heißen mag (UNMIK-albanischer Kosovare oder so?).

    (Ich hoffe nur, dass sich im übrigen Europa niemand von der Begeisterung anstecken lässt. Aber das gehört nicht hierher.)

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  • Deshalb schrieb ich ja: "noch nicht".

    Übrigens ein kleiner OT-Zusatz: Den Albanern zum Ärger ist "Kosovo" serbisch. Albanisch heißt es "Kosova" mit Betonung auf dem mittleren "o". Bestimmt kommt irgendwann die Sitte, nicht mehr "Kosovo", sondern "Kosova" zu sagen. Da sag ich lieber gleich Amselfeld.

  • Solange niemand drauf besteht, dass ich die Leutchen hinterher in "in Errungenschaftsgemeinschaft nach amselfeldischem Recht" im Grundbuch eintrage, mag es sein.

    Ein entsprechendes Teilrecht des Kosovo ist mir bislang nicht bekannt. Aber wie gesagt, ein Gutachten ist ja möglich (und würde ich mir ernsthaft überlegen).

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  • Jetzt geht ja wohl Kosovo - aber Bezeichnung als früheres Jugoslawien oder Serbien hilft doch auch nicht wirklich. Soweit ich bei der Versteigerung an einen Kosovaner (?)mal erfahren musste, galt im ehem. Jugoslawien für das Gebiet des Kosovo ein anderer Güterstand als im Rest der sozialistischen Republik - da kam es aber auch auf das Datum der Eheschließung an. Bei diesem Güterstand konnte einer der Ehegatten mit Zustimmung des Anderen wohl Alleineigentümer von Grundstücken werden.
    Ich würde also noch mal genau bröseln, ob diese Errungenschaftsgemeinschaft tatsächlich eine Gesamthandsgemeinschaft ist und dann ggfls. so bezeichnen wie beantragt: ... nach dem Recht des früheren Jugoslawien/Kosovo.

  • Nur weil zwei Kosovaren geheiratet haben, heißt das noch lange nicht, dass sie nach serbischem, kosovarischem oder jugoslawischen Recht geheiratet haben.

    Die können auch die ersten Jahre im alten Jugoslawien in Kroatien gelebt haben. In Bosnien-Herzegowina gelten regional unterschiedliche Güterstände.
    Im Bauner/von Oefele steht irgendwo, dass man vereinfacht gesagt alles eintragen kann, was hier schlüssig beantragt wird (wer also 2007 geheiratet hat, für den wird kaum jugoslawisches Recht gelten).

    Und warum ein Gutachten? Zumindest wenn beide auch handeln, ist es ja entbehrlich. Gibt ja zum Beispiel auch genug Rechtsprechung, dass im Falle einer Zugewinngemeinschaft versehentlich als Gütergemeinschaft erworbenes und eingetragenes Eigentum als "je zur Hälfte" anzusehen ist.

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