Hallo und einen schönen guten Morgen,
ich habe einen komischen Sachverhalt hier. Ein Anwalt vertritt unter Bewilligung von PKH eines ortsansässigen Anwalts einen Insolvenzverwalter.
Es wurde terminiert. Der Prozessbevollmächtigte sitzt in Köln genauso wie der Mandant, also der Insolvenzverwalter. Der Termin findet in Kassel statt. Der Termin wurde dann in Untervollmacht von einem Anwalt aus einer Niederlassung in Frankfurt des Insolvenzverwalters( nicht des Prozessbevollmächtigten) wahrgenommen.
Kann der Prozessbevollmächtigte jetzt eine Terminsgebühr gegen die Staatskasse abrechnen? Oder ist dies verboten, da er den Termin nicht wahrgenommen hat?
Der unterbevollmächtigte Anwalt in der Niederlassung in Frankfurt des Insolvenzverwalters will dem Prozessbevollmächtigten jetzt die Terminsgebühr in Rechnung stellen. Der Prozessbevollmächtigte will dann die gegenüber der Staatskasse abgerechnete Terminsgebühr an den unterbevollmächtigten Anwalt auskehren!
Ist diese Vorgehensweise wirklich korrekt? Ich habe Bedenken, ob dies gesetzeskonform ist.
Was meint ihr?