Meine Kollegin bat mich, folgendes Problem zur Diskussion zu stellen:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kauft entsprechend der WE-Anteile ein Grundstück (Weg). Es soll dem WE-Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden. Drei der Wohnungsgrundbücher sind nachrangig zu Abt.III mit einem Nießbrauch, einer RückAV, einer Vormerkung auf Eintragung eines Nießbrauchs und einer AV belastet, was mir Probleme bereitet.
Ich meine, die Vormerkungen können so nicht bestehen bleiben, weil Verwirrung zu besorgen ist. Die gesicherten Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt werden, sodass die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten der Berechtigten vergrößert wird. Gibt es hierzu andere Meinungen? Ist Löschung und Neubestellung erforderlich? Mit dem Nießbrauch habe ich kein Problem.