WEG-Zuerwerb eines Grundstücks

  • Meine Kollegin bat mich, folgendes Problem zur Diskussion zu stellen:

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kauft entsprechend der WE-Anteile ein Grundstück (Weg). Es soll dem WE-Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden. Drei der Wohnungsgrundbücher sind nachrangig zu Abt.III mit einem Nießbrauch, einer RückAV, einer Vormerkung auf Eintragung eines Nießbrauchs und einer AV belastet, was mir Probleme bereitet.
    Ich meine, die Vormerkungen können so nicht bestehen bleiben, weil Verwirrung zu besorgen ist. Die gesicherten Ansprüche können nicht mehr durchgesetzt werden, sodass die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten der Berechtigten vergrößert wird. Gibt es hierzu andere Meinungen? Ist Löschung und Neubestellung erforderlich? Mit dem Nießbrauch habe ich kein Problem.

  • Ich jetzt auch nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • S. Handbuch der Rechtspraxis Grundbuchrecht 13.Auflage Randnummer 652:

    Zitat: Andere Belastungen (in Abteilung II) der bisherigen Einzelgrundstücke bleiben (wie bei Vereinigung, Rdn 624) als (Einzel)Belastung des jeweiligen Grundstücksteils weiterhin selbständig bestehen. Zitat Ende.

    Wenn die Wegefläche unbelastet ist, dürfte keine Verwirrung zu besorgen sein, da keine unterschiedlich belasteten Grundstücksteile existieren.

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