Fehlende Unterschrift in Urkunde

  • Eindeutig: Ja es ist eine wirksame Ausfertigung. Zu Zeiten, als man noch keinen Kopierer hatte, war das die einzig möglich Art, eine Ausfertigung oder begl. Abschrift herzustellen.

  • Ich habe einen Kaufvertrag (AV soll eingetragen werden) und die Finanzierungsgrundschuld für den Käufer.

    Die Grundschuldbestellungsurkunde haben der Käufer als Bevollmächtigter des Verkäufers und der Notar unterschrieben.

    Den Kaufvertrag haben weder der Verkäufer, der Käufer und der Notar nicht unterschrieben.:confused:

    Hatte das schon mal wer?

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Bis zum Beweis des Gegenteils würde ich von einem Ausfertigungsfehler ausgehen.

    Fehlt die Unterschrift wirklich oder handelt es sich (nur) um einen Ausfertigungsfehler?

    Was meinst du mit Ausfertigungsfehler?

    Wenn nicht eine Urkundenkopie für die Ausfertigung verwendet wird, sondern ein Ausdruck, müssen beim Ausfertigen an der Stelle der Unterschriften die Namen der Unterschreibenden eingetippt werden. Dabei passieren halt manchmal Fehler. Da fehlt dann zB "A. Schulze", obwohl A. Schulze unterschrieben hat. Das lässt sich dann durch eine berichtigte Ausfertigung beheben.


    Es erscheint mir doch recht unwahrscheinlich, dass Urkunde niemand unterschrieben haben soll.

  • Unwahrscheinlich schon, aber nicht unmöglich. Ich werde morgen mit dem Notariat mal telefonieren und dann mal sehen, was sie sagen.

    Letztlich hat der Notar eine extra Seite, auf der "vorgelesen, ....." steht und sodann die Unterschriften folgen, was ich aufgrund der GS-Urkunde erkennen kann, denn dort sind die Unterschriften (ohne gez.) zu sehen.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Ich kann mir auch gut vorstellen dass eine Kopie für einen Beteiligten an das Gericht ging und ein Beteiligter das Teil mit den Unterschriften bekommen hat

  • Ich habe einen Kaufvertrag (AV soll eingetragen werden) und die Finanzierungsgrundschuld für den Käufer.

    Die Grundschuldbestellungsurkunde haben der Käufer als Bevollmächtigter des Verkäufers und der Notar unterschrieben.

    Den Kaufvertrag haben weder der Verkäufer, der Käufer und der Notar nicht unterschrieben.:confused:

    Hatte das schon mal wer?

    Ist mir glücklicherweise noch nicht passiert, aber ich könnte mir vorstellen, dass die Ausfertigung von einer Leseabschrift gefertigt und vergessen wurde " gez.: und die Namen " auf der Leseabschrift anzubringen. Dann müsste dir nur eine vollständige Ausfertigung vorgelegt werden, denn das Original ist in diesem Fall ja in Ordnung.

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