Kontoeröffnung auf Guthabenbasis

  • Ich hab ne Schuldnerin, die bis vor InsO- Eröffnung eine Konto bei den Gelben hatte.
    Ist klar, die haben es gekündigt, da kriegt sie auch keins mehr.
    Sie versucht seit Wochen ein Konto zu bekommen, selbst die Sparkasse gibt ihr keines, weil die eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" des Treuhänders wollen.
    Was soll denn das sein? Muss die Sparkasse nicht ein Konto einrichten, das nur auf Guthaben geführt wird?
    Die Frau bekommt ihren Lohn nun immer per Scheck, da sie ja kein Konto hat und hat einen Verlust von 10 € durch Scheckeinlösung.

  • Es gibt, zumindest unter den GEnossenschaftsbanken und Sparkassen, eine Selbstverpflichtung, Konten zu eröffnen, die ausschließlich auf Guthabenbasis zu führen sind. Dabei kann die Einreichung eines Schecks durchaus eine geringere Gebühr als 10,00 € ausmachen.

    Die Schuldnerin sollte es mal mit Nachdruck, unter Verweis auf diese Selbsverpflichtung bei einer Bank dieser beiden Gruppen versuchen.

  • ZKA-Empfehlung

    In der öffentlichen Diskussion Mitte der neunziger Jahre wurde auf die Notsituation von Menschen hingewiesen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten und deshalb nur unter erschwerten Bedingungen Zugang zu Bankdienstleistungen erhalten. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände haben deshalb im Jahre 1995 eine Empfehlung ausgesprochen, wonach alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle Bevölkerungsgruppen führen, für jeden Verbraucher in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auch ein sog. „Girokonto für jedermann“ bereit halten. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Barein- und -auszahlungen sowie zur Teilnahme am Überweisungsverkehr. Überziehungen braucht das Kreditinstitut nicht zuzulassen. Jedem Institut ist es freigestellt, darüber hinausgehende Bankdienstleistungen anzubieten.

    Die Bereitschaft zur Kontoführung ist unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe gegeben. Auch Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern. Die Empfehlung greift nur dann nicht, wenn der Kunde bereits über ein Girokonto verfügt oder die Kontoführung für das Kreditinstitut unzumutbar ist. Im Fall der Unzumutbarkeit darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Eine nicht abschließende Aufzählung der möglichen Unzumutbarkeitsgründe können Sie dem nebenstehenden Menüpunkt "ZKA-Empfehlung" entnehmen.

    Die Kreditwirtschaft erkennt mit dieser Empfehlung die soziale Bedeutung des Girokontos an, das eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftsleben darstellt, und trägt auf unbürokratische Weise dazu bei, die Probleme sozial schwächerer Bevölkerungskreise bei der Führung von Bankkonten zu vermeiden.

  • Wenn dies nicht so wäre, würden einige Mios. Hartz-Empfänger ihre Zahlungen bar oder per Scheck bei den Arges abholen. Und das kann ich mir nicht vorstellen.

  • Das Problem kenne ich. Auch die Empfehlung des ZKA. Das Dumme ist, trotz dieser Empfehlung gibt es keinen einklagbaren Anspruch (s.OLG Bremen, ZInsO 2006, 104-105). Woraus ich schließe, dass den Schuldnern wohl nichts anderes übrig bleiben wird als von einem Institut zum anderen zu pilgern, bis sie eine Bank gefunden haben, die sich darauf einlässt.

  • Das Problem kenne ich. Auch die Empfehlung des ZKA. Das Dumme ist, trotz dieser Empfehlung gibt es keinen einklagbaren Anspruch (s.OLG Bremen, ZInsO 2006, 104-105). Woraus ich schließe, dass den Schuldnern wohl nichts anderes übrig bleiben wird als von einem Institut zum anderen zu pilgern, bis sie eine Bank gefunden haben, die sich darauf einlässt.


    Oder einen Dritten zu finden, der ihr auf seinen Namen ein Konto eröffnet....:(

  • wo soll der einklagbare anspruch auch herkommen, wenn es eine "empfehlung" ist ?

    ich meine indes, eine bank in berlin hatte irgendwann mal eine "richtige" verpflichtung erklärt und wurde auch entsprechend verurteilt, ein konto zu eröffnen.

  • Bei der vielen Arbeit, die die Banken mit den Schuldnern haben, brauch ich mich auch nicht wundern, wenn die kein Konto mehr bekommen. Ich hätte auch keine Lust ständig Pfändungen zu bearbeiten. - Eine Verpflichtungserklärung - na und? Und was machste, wenn sich die Bank nicht daran hält? Verklagen... ein Witz. Wer dürfte die besseren Anwälte haben?

  • Die Verpflichtungserklärung hatte ja nur den Zweck eine gesetzliche Verfplichtung zu verhindern.

    Natürlich wird bei problematischen Kunden die Eröffnung verweigert. Aber ich habe auch schon oft erlebt, dass man auf Nachfragen klein bei gibt und doch ein Konto auf Guthabenbasis eröffnet wird.

    Vielleicht bringt das ja für die Zukunft auch was für die Schuldner:

    http://www.bmj.de/enid/13459dec6…ilungen_58.html


  • Die Frau bekommt ihren Lohn nun immer per Scheck, da sie ja kein Konto hat und hat einen Verlust von 10 € durch Scheckeinlösung.

    Die Frau soll mit PKH vors Arbeitsgericht gehen und erwirken, dass ihr der Lohn bar ausbezahlt wird. Auf Scheckzahlung muss man sich weder zivil- noch arbeitsrechtlich einlassen.

  • Unter bestimmten Umständen unterliegen die Sparkassen einem Kontrahierungszwang so zB gem. § 5 Sparkassenverordnung des Landes NRW, vergleichbare Regelungen gibt es auch in RP, BY, MV, BRB, SA, SAN
    positive Gerichtsentscheidungen wegen der Selbstverpflichtung zB LG Bremen, AZ: 2 O 408/05, LG Berlin, AZ: 21 S 1/03

  • Unter bestimmten Umständen unterliegen die Sparkassen einem Kontrahierungszwang so zB gem. § 5 Sparkassenverordnung des Landes NRW, vergleichbare Regelungen gibt es auch in RP, BY, MV, BRB, SA, SAN
    positive Gerichtsentscheidungen wegen der Selbstverpflichtung zB LG Bremen, AZ: 2 O 408/05, LG Berlin, AZ: 21 S 1/03



    Die Entscheidung des LG HB ist dann gleich vom OLG gekippt worden, AZ müsste ich mal raussuchen,wenn von Interesse.

    Die Gelben machen aber in der Regel das Konto wieder auf bzw. führen es fort bzw. eröffnen ein neues, wenn der IV/TH dem zustimmt. Vom Handling sind die bislang am besten und es entstehen wenig Reibungsverluste und Arbeit. Es gibt da auch noch eine VR - Bank, der Namen Programm zu sein scheint, über deren Verfahrensweise kann ich mich zwar nicht auslassen, gegen PN gebe ich abe den Namen bekannt.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Bereitschaft, Guthabenkonten einzurichten, ist regional stark unterschiedlich. Die Lage wird sich wohl erst mit dem geplanten Gesetz zur Einrichtung sog. "Pfändungsschutzkonten" entspannen. Zum Teil ignorieren Banken sogar Schiedssprüche ihrer Ombudsmänner, die eine Verpflichtung gem. ZKA-Empfehlung zur Kontoeinrichtung sehen.

    Die sog. "Ethikbank" hat versucht, in der Situation eine Marktlücke zu sehen, und bietet gezielt für Schuldner die Kontoeinrichtung an. Diese ist jedoch an Bedingungen geknüpft, damit das Risiko von Pfändungen minimiert wird. Inwieweit das ganze von der im Namen suggerierten ethischen Einstellung geprägt ist, kann man sich fragen. Die Kontoführungsgebühren sind vergleichsweise hoch und das Konto wird meines Wissens nur als Direktkonto geführt. Ich persönlich halte das ganze für eine Notlösung, weil ich eine Mitverantwortung aller Banken und somit vor allem der regionalen Banken sehe.

    Einige Treuhänder verwenden sich regelmäßig für die "eigenen" Schuldner und überzeugen aus ihrer recht guten Position ihre Hausbank ein Guthabenkonto einzurichten. Manchmal hilft auch die Fürsprache der Schuldnerberatung.

    Ich vermute, dass die Sparkasse im geschilderten Fall mit der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" die Freigabeerklärung des Kontos vom Treuhänder meint. Ist mir in dieser Form noch nicht untergekommen.

    Nachtrag zur Info: Tatsächlich müssen die ARGEn wg. Kontolosigkeit vieler Hilfeempfänger Leistungen per Scheck auszahlen.

  • Die Entscheidung des LG HB ist dann gleich vom OLG gekippt worden, AZ müsste ich mal raussuchen,wenn von Interesse.



    Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 22.12.2005, Az.: 2 U 67/05; ZIP 2006, 798-800:

    1. Bei der Empfehlung „Girokonto für Jedermann“ des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) handelt es sich lediglich um eine Bitte an die Mitglieder der in ihm zusammengeschlossenen Verbände, sich in Zukunft an diese Empfehlung zu halten.

    2. Auch wenn ein dem ZKA angeschlossenes Kreditinstitut auf seiner Website mit der Einführung des „Girokontos für Jedermann“ wirbt, ergibt sich daraus kein einklagbarer Anspruch eines Interessenten dahin, dass das Kreditinstitut für ihn ein Girokonto auf Guthabenbasis führt. Die Bank bleibt mit dieser Angabe im Bereich der Werbung und gibt erkennbar kein nur der Annahme bedürfendes Angebot an ihre potentiellen Kunden ab, diesen entsprechend der Vorgaben der ZKA-Empfehlung ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten.

  • Diese Probleme haben wir ständig,

    Aus Erfahrung darf ich aber anmerken, dass noch keiner unserer vielen hundert Schuldner ohne ein Guthabenkonto geblieben ist.

    In der Tat vergeht manchmal eine gute Woche, bis der Schuldner die vielen verschiedenen Kreditinstitute "abgeklappert" hat und irgendeinen Beamten von seiner "Rechtschaffenheit" überzeugt hat.

    Zuweilen hilft auch eine Beschwerde beim zuständigen Ombutsmann.

    Nach Insolvenzeröffnung bekommt man das heiß begehrte Konto aber wesentlich leichter als zuvor, da die Bank dann davon ausgehen und darauf vertrauen kann, dass keine Pfändungen mehr erfolgen (wegen § 89 InsO).

    Ich bestätige dann das ganze nochmals als Verwalter(knecht) für den Bankmann, der dann meistens sein Placet gibt.

    Ich kann dir nur zuraten liebes Röschen: Suchet , so werdet Ihr finden..... :D

  • Ich hab gestern noch mit der Rechtsabteilung der Sparkasse telefoniert und die bestehen auf die Zustimmungserklärung des Treuhänders. Der Treuhänder will aber keine Zustimmungserklärung geben, ist wohl ein wenig paranoid wegen der Haftungsrisiken (:gruebel::confused:).
    Naja, die Sparkasse will nun noch mal mit dem Treuhänder in Kontakt treten, alles andere ist nicht mehr mein Problem.

    Danke für Eure tollen und schnellen antworten, ich kam gestern den ganzen Tag leider ab Mittag nicht mehr ins Forum.

  • Kann es sich bei dieser "Zustimmungserklärung" denn nicht um einen bloße

    Freigabeerklärung

    des TH handeln, dass das Konto nicht dem Insolvenzbeschlag unterliegt???? :gruebel:

    Ohne eine solche wird keine Bank weiteren Geldtransfer zulassen.



  • Versteh ich aber nicht, da ja das Konto NACH Insolvenzeröffnung eröffnet werden soll. Was soll denn da passieren?



  • Versteh ich aber nicht, da ja das Konto NACH Insolvenzeröffnung eröffnet werden soll. Was soll denn da passieren?



    Wohl war. Alle nach IE entstehenden Ansprüche gehören nach § 35 Inso aber zur Masse. Wie das mit dem Kontovertrag aussieht, weiß ich nicht genau. Bedarf wohl aber auch der Freigabe. :gruebel:

    Die Bank will wohl auf Nummer sicher gehen. Ich mache diese auch öfter. Nach IE wird dem Schuldner von der alten Bank gekündigt, er sucht sich dann eine neue und bekommt von uns die Freigabeerklärung für ein eventuelles Konto gleich mit, wo er blanko die Kontonummer und den Namen der Bank reinschreibt.

    Ist wirklich wahr, die Kontoeröffnung ist damit viel leichter...... :)



  • Ist mir ja nun auch bekannt. Aber dumm, wenn der Verwalter/ Treuhänder nicht mitmacht. Er meint, er sei dazu nicht verpflichtet.

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