Nachweis Firmenänderung

  • Wenn man 100 Anträge stellen will, braucht man halt auch 100 Bescheinigungen. Warum sollte das nicht gehen? Wenn es 100 Unternehmen wären, bräuchte man die doch auch.
    Man kann darüber streiten, ob eventuell eine beglaubigte (!) Kopie genügen würde. Aber das ist im Ergebnis auch nicht weniger arbeit, oder?

    Da man nur mit einem amtlichen Registerausdruck irgendetwas belegen kann, sieht man, ob es eine Kopie ist oder nicht.

    M.E. reicht eine begl. Abschrift aus. Eine einfache Abschrift würde mir nicht reichen.

    Gibt es dafür einen speziellen Grund? :gruebel:

    Das Alter der Bescheinigung ist m.E. irrelevant. Der Name des Antragstellers ergibt sich doch aus dem Antrag.
    Das sich der Name geändert haben könnte tritt bei jeder juristischen Person zu. Die Tatsache, dass sich die Firma des Antragstellers nicht (erneut) geändert hat muss m.E. nicht nachgewiesen werden.


    Letzteres ist natürlich richtig.

  • Du hattest geschrieben, die Bescheinigung müsse "im Original vorliegen". Das (einzige) Original dürfte sich jedoch beim Notar befinden. Er wird wohl auch keine Veranlassung sehen, jetzt hunderte Bescheinigungen auszustellen. Und 100 Unternehmen sind es eben nicht, sondern Gläubiger ist genau ein einziges Unternehmen.

    Das verstehe ich nicht so wirklich. Wenn ich einen Registerausdruck unter http://www.handelsregister.de in schwarz-weiß drucke (wie üblich) sehe ich einer vernünftigen Kopie nicht an, dass es nicht der Originalausdruck ist.

    Das ist eine Bescheinigung, keine Urkunde. Da wird das Original heraus gegeben.

    Wenn du da was ausdruckst, ist das alles nur kein amtlicher Ausdruck.

    100 Unternehmen war das Gegenargument zu deinen 100 Bescheinigungen. Bei Bedarf sind eben 100 zu erstellen. Warum auch nicht?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • da es kein normiertes Formerfordernis gibt, reicht mir auch eine einfache Kopie.

    Dann brauchst du auch gar nichts anzufordern. So einen Registerausdruck kann dir jeder 8-Jährige mit seinem PC und Drucker hinzimmern. Dann langt es auch, wenn einer sagt, dass es eine Änderung gegeben hätte.

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