Wenn man 100 Anträge stellen will, braucht man halt auch 100 Bescheinigungen. Warum sollte das nicht gehen? Wenn es 100 Unternehmen wären, bräuchte man die doch auch.
Man kann darüber streiten, ob eventuell eine beglaubigte (!) Kopie genügen würde. Aber das ist im Ergebnis auch nicht weniger arbeit, oder?Da man nur mit einem amtlichen Registerausdruck irgendetwas belegen kann, sieht man, ob es eine Kopie ist oder nicht.
M.E. reicht eine begl. Abschrift aus. Eine einfache Abschrift würde mir nicht reichen.
Gibt es dafür einen speziellen Grund?
Das Alter der Bescheinigung ist m.E. irrelevant. Der Name des Antragstellers ergibt sich doch aus dem Antrag.
Das sich der Name geändert haben könnte tritt bei jeder juristischen Person zu. Die Tatsache, dass sich die Firma des Antragstellers nicht (erneut) geändert hat muss m.E. nicht nachgewiesen werden.
Letzteres ist natürlich richtig.