GmbH-Reform geplant

  • Mal ne Frage:

    In den Bundesländern, in denen die Rechtspfleger noch nicht alles machen...
    wer ist denn funktionell zuständig für die Ersteintragungen und Satzungsänderungen bei Unternehmergesellschaften?


    Der Richter! :yes:



    Und nachdem für die Eintragung der Geschäftsanschrift die Geschäftsstelle zuständig ist, gibts durch das MoMiG in diesen Ländern für den Rechtspfleger keine Mehrarbeit :D.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • also irgendwie blick ich da immer noch nicht so richtig durch. es soll morgen ne UG gegründet werden von zwei gesellschaftern. die wollen jeder nur einen geschäftsanteil von 100,00 EUR leisten, also stammkapital 200,00 EUR. geht das? § 5a GmbHG n.F. sagt ja, dass die gesellschaft mit einem stammkapital gegründet werden kann, dass den betrag nach § 5 I GmbHG unterschreitet. so richtig finde ich dazu noch nichts... für nek schnellen kurzen tipp wäre ich dankbar :D

  • Richtig theoretisch ginge auch 1 €. Man kann denen dann aber auch eigentlich schonmal den Insolvenatrag mit in die Hand drücken.

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