Hallo ich habe mal eine Frage:
Was sind im Zivilrecht eigentlich sogenannte H-Sachen
H-Sachen
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Ahrens -
18. April 2008 um 23:45
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Registerzeichen "H":
Register für Anträge außerhalb eines anhängigen allgemeinen Zivilverfahrens
Habe ich übrigens von einer meiner Lieblingsseiten:
http://www.rechtsgelehrter.de/wissen/aktenordnung.php4 -
H-Sachen sind hauptsächlich selbständige Beweisverfahren und Kostenfestsetzungen in Mahnsachen.
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Genau - und beim LG heißen die dann "OH"-Sachen.
@ Aenor:
Klasse Signatur! -
Genau - und beim LG heißen die dann "OH"-Sachen.
@ Aenor:
Klasse Signatur!
Schön wäre es ja, wenn die "OH"-Verfahren auch mal einen "AHA"-Effekt auslösen würden ...
Danke! -
Wenn die OH-Sachen zugleich AHA-Sachen sind, dann ist man in der Tat ein Stück weiter...
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Vielen Dank für die Antworten:D
Patrick -
@ Aenor:
Klasse Signatur!Das hat der dänische Philosoph S. Kierkegaard (1813 - 1855) so ähnlich gesagt: "Livet forstås baglæns - men må leves forlæns", d. h.: Das Leben vesteht man erst im Nachhinein, leben aber muss man es im voraus! Wie wahr!
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H- Sachen sind bei uns auch ganz alte Unterhaltsfestsetzungen. Darf jetzt der Fam- rechtspfleger weiter bearbeiten, so aus dem Jahr 1992
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