Dolmetscher

  • Zu AndreasH: Da dürfte wohl der gesunde Menschenverstand ausreichen. So viel Fingerspitzengefühl müsste doch jeder hier haben, um das entscheiden zu können. Gerade als Richter. Oder würdest du jeden Verstoß gegen eine Vorschrift melden? Warum nicht vorher in Zweifelhaften Fällen mit dem Betroffenen reden?

  • Muss mal anchfragen:

    In meiner Urkunde wurde ein Dolmetscher (anscheinend Privatperson, hat die gleiche Anschrift wie die Veräußererin) hinzugezogen. Es wurde erklärt, dass Ausschließungsgründe nicht vorliegen und auf die Vereidigung wurde verzichtet. Diese Erklärung dürfte doch in Ordnung sein?
    Der Dolmetscher hat die Urkunde aber nicht mitunterschrieben. Ist die Unterschrift nach § 16 beurkG zwingend erforderlich?.

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