Löschung Zwangshypothek für Lastenausgleichsforderung

  • Guten Morgen in die Runde.

    Eingetragen ist eine Zwangssicherungshypothek für die BRD aufgrund eines Ersuchens der Belegenheitsgemeinde nach Amtshilfeersuchen der Bundesstadt Bonn. Ursache ist ein Rückforderungsbescheid nach § 349 LAG betreffend zurückzuzahlende Hauptentschädigung.
    Das Recht soll jetzt gelöscht werden. Die Bewilligung kommt jetzt von der Bundesstadt Bonn. Die Berechtigung dazu soll ein aus SMBl. NRW. 621 ersichtlicher Erlaß des Finanzministeriums NRW vom 30.01.2006 sein. Nachdem Mola mir den freundlicherweise beschafft hat, habe ich nun ein Problem: Den Vortrag darin zur Zuständigkeit des Finanzministeriums als richtig unterstellt, wird die "Befugnis zur Entscheidung über die Änderung der für Heimförderungsdarlehen begebenen Sicherheiten" auf das lokale Ausgleichsamt (hier dann vermutlich Bonn) übertragen.

    Hat da jemand Erfahrung? Bin ich der Einzige, der findet, daß das nicht paßt? Was hat die Rückforderung gewährter Hauptentschädigung mit Heimförderungsdarlehen zu tun?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (25. Juli 2008 um 09:38) aus folgendem Grund: immer noch Tippfehler

  • Sehe ich hier ein Problem, wo keines ist und keiner traut sich, es mir zu sagen?

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  • ... für die BRD aufgrund eines Ersuchens der Belegenheitsgemeinde nach Amtshilfeersuchen der Bundesstadt Bonn. ...

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf Ersuchen der Stadt Bonn ein Recht für die BRD eintragen worden. Wenn Ihr die Auffassung vertretet, daß die Eintragung auf Ersuchen der Stadt Bonn möglich ist, ist folglich auch die Löschung auf Ersuchen der Stadt Bonn möglich.

  • Die Eintragung ist Verwaltungszwangsverfahren. Da ist der Weg richtig. Die Löschung ist aber keine Vollstreckung mehr. Hier geht es dann darum, wer für die BRD die Löschungsbewilligung erteilen kann. Nach dem Erlaß erfolgte die Übertragung eben nur für bestimmte Sachen. Aber vielleicht finde ich die Antwort ja sogar noch irgendwo in einem Gestz...

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