[2] Wie sieht das mit der Verwertung von Sparvermögen aus?

  • Hallo,
    müssen für einen Beratungshilfeantrag auch vorhandene Lebensversicherungen, Bausparguthaben oder Altersvorsorgeverträge eventuell herangezogen werden?
    Wenn wie konkret bei einem meiner letzten Anträge ein Haus vorhanden ist und hier schon 8 Jahre die Darlehn bedient worden sind, kann man dann vielleicht auf die Beleihung des Hauses verweisen?
    Vielen Dank für eine Anwort!

  • Wenn Du in den Subforen Beratungshilfe un Prozesskostenhilfe spasseshalber mal Lebensversicherung / Bauspar- bzw. Sparguthaben und einsetzbares Vermögen eingibst, wird Dir bestimmt geholfen!
    Wenn Du Zugriff auf juris hast, kann ich Dir nur empfehlen, dort mal § 115 ZPO, einsetzbares Vermögen und PKH / Beratungshilfe nachzuschlagen.

    Die Punkte wurden hier schon mehrfach diskutiert. ;)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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