Guten Morgen!
Habe mich gerade frisch angemeldet, da ich eure Hilfe brauche...:(
Im Grundbuch ist folgendes eingetragen:
Abteilung I: Ehefrau F als Vorerbin
Abteilung II: drei Kinder A,B und C als Nacherben
Grundlage der Eintragung ist jeweils das Testament der Eheleute F und M
( "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Zu unseren Nacherben und auch Ersatzerben setzen wir ein: A,B,C zu gleichen Teilen. Die Nacherb- bzw. Ersatzerbfolge zugunsten A,B,C entfällt für den Fall, dass eines der drei Kinder seinen Pflichtteil nach dem Vater sogleich geltend machen sollte. In diesem Fall verbleibt es hinsichtlich der Nacherb- bzw. Ersatzerbenanordnung zugunsten desjenigen Kindes, das seinen Pflichtteil bis zum Eintritt des Nacherbenfalls nicht geltend gemacht hat.")
Nun ist B verstorben und A legt ein Testament nach B vor, nach dem A Alleinerbin des B ist und bittet um Berichtigung des Nacherbenvermerks.
Folgende Fragen zermartern mir das Hirn:
1. Kann ich einen Nacherbenvermerk berichtigen?(Veränderungsspalte?)
2. Wenn ja - wozu ich tendiere -, gilt § 2108 II BGB und ich berichtige aufgrund des Erbscheines ( d.h. anstelle des B trage ich A ein) oder muss ich das Testament auslegen bzw. einen "aktuellen Vorerbschein" verlangen, weil ich ja nicht prüfen kann, ob ein Pflichtteil geltend gemacht wurde( d.h. anstelle des B trage ich A und C ein) ?
Help!:(