richtiger Betrag hinterlegt

  • Hallo !

    Ich bin noch ziemlich neu auf der Hinterlegungsabteilung und komme daher bei vorliegendem Fall nicht wirklich weiter.

    Das Arbeitseinkommen des Schulders ist für mehrere Gläubiger gepfändet.
    Bis jetzt hat der Arbeitgeber daher immer den pfändbaren Betrag hinterlegt.

    Der Schuldner hat sein Beschäftigungsverhältnis zum 31.01.2009 beendet und in Folge eines Vergleiches eine Abfindung nach § 9 und 10 KSchG von seinem Arbeitgeber in Höhe von 6000 EUR erhalten.

    Die gesamte Abfindung wurde nun vom Arbeitgeber hinterlegt.
    Ich persönlich bin aber der Meinung , dass von den 6000 EUR ein Teil pfandfrei ist und somit doch nicht hinterlegt werden dürfte.

    Ist es nun meine Aufgabe den hinterlegten Betrag zu überprüfen oder würdet ihr die Annahmeanordnung über 6000 EUR, die mir seit heute vorliegt, unterschreiben ?

  • Da ist nichts pfandfrei. Abfindungen sind voll pfändbar. Der Schuldner kann Antrag nach 850i ZPO beim Vollstreckungsgericht stellen, macht er das nichts ist der gesamte Betrag weg. Dich braucht das als Hinterlegungsstelle aber so und so nicht zu interessieren.

  • Genau, den Fall hab ich auch. Bei mir hat der Schu keine 850 - er Antrag gestellt. Zudem wurde sein Auszahlungsanspruch gepfändet.
    Hab mich lediglich gefragt, wie lang ich mit der Auszahlung warten muß, bzw. wie lang man dem Schuldner Zeit gibt, einen 850-er Antrag zu stellen.
    Denke mal, daß man ihn nicht gesondert aufklären muß, weil er ja die PfÜbs ohnehin zugestellt bekommt. Wenn er sich nicht kümmert, ist er selber schuld.

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