Grundbuchberichtigung Schein-GbR

  • Warum scheidet die Berichtigungsbewilligung der GbR aus? Als Buchberechtigte muß sie ebenfalls die Bewilligung abgeben. Wer jetzt nicht mehr GbR sein will, ist auch klar, so daß die eV-Krücke greifen könnte.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn der Sachvortrag dahin geht, dass es die GbR nie gegeben hat, so dass sie nie Eigentum erworben hat, dann ist es doch widersinnig, ebendiese nicht existierende GbR zur Abgabe irgendeiner Erklärung aufzufordern.

    Wenn sollte der Herr Papa denn im worst case verklagen? Die GbR, die bereits nach dem Klageantrag nicht existiert? Eine solche Klage käme gar nicht in das Stadium, in dem man mit der Zustellung an die GbR Probleme bekäme.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wie bekommst Du eine Person (z.B. GnbH) aus dem GB, die nicht existiert?

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  • Als eingetragener Eigentümer kann dieses Problem ja theoretisch nur bei einer GbR auftreten.

    Bei Berechigten von Rechten:
    Bei Gesellschaften lässt es sich mit einer Bescheinigung des zuständigen (s. Gesellschaftssitz) Registergerichts lösen, dass es diese Gesellschaft nie gegeben hat.
    Bei natürlichen Personen wüsste ich auch nichts mehr.

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  • Als eingetragener Eigentümer kann dieses Problem ja theoretisch nur bei einer GbR auftreten.



    Ich hatte schon einmal den Fall, dass ein Eigentümer eine Grundschuld für eine Bank eintragen ließ, die es nie gab, sondern ein Phantasieprodukt von ihm war (wohl in der Absicht, Abt. III zu blockieren).

    Leider weiß ich nicht mehr, wie damals vorgegangen wurde, aber ohne Klage (z.B. dass die Eintragung zu löschen ist, weil die Bestellung gegen § 242 BGB verstieß) war es meiner Erinnerung nach nicht zu lösen.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

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