Streitwert §850f I ZPO

  • Der Schuldnervertreter beantragt bei mir die Festsetzung des Streitwertes für einen teilweise erfolgreichen Antrag nach § 850f I ZPO.

    Gerichtskosten entstehen ausweislich des Zöller für den Antrag nach § 850f I ZPO nicht. Auf welcher Grundlage soll ich hier nun eine Streitwertfestsetzung vornehmen?:gruebel:

  • Pauschal würde ich sagen, auf die Differenz zwischen Zurückweisung und Teilerfolg. Ggfs. auch den Jahresbetrag hiervon.
    Aber das ist einfach nur mal ins Blaue geschossen.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass ein Antrag nach § 850f I ZPO bereits mit der Verfahrensgebühr für das Vollstreckungsverfahren (VV 3309 RVG) abgedeckt ist, dass also die Vertretung des Schuldners hins. eines Antrages nach § 850 ZPO nicht zur Entstehung einer neuen Gebühr führt... wie das immer so ist, nun finde ich die (Fund-)Stelle nicht mehr...:confused:

  • Mag sein, orientiert sich aber am m.E. passenden Paragrafen des GKG. Woran willste dich sonst orientieren? Oder gibt es noch was anderes dort?:gruebel:

  • Mag sein, orientiert sich aber am m.E. passenden Paragrafen des GKG. Woran willste dich sonst orientieren? Oder gibt es noch was anderes dort?:gruebel:



    Passender scheint mir dann doch der § 25 II RVG zu sein - also billiges Ermessen...:cool:

  • Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass ein Antrag nach § 850f I ZPO bereits mit der Verfahrensgebühr für das Vollstreckungsverfahren (VV 3309 RVG) abgedeckt ist, dass also die Vertretung des Schuldners hins. eines Antrages nach § 850 ZPO nicht zur Entstehung einer neuen Gebühr führt... wie das immer so ist, nun finde ich die (Fund-)Stelle nicht mehr...:confused:



    Das ist grundsätzlich bei allen Folgeanträgen eines Schuldners im Pfüb-Verfahren so, dass der RA des Gläubigers nichts mehr erhält. Siehe hier auch Zöller, 26. Auflage Rn. 21 zu § 850 f ZPO, bzw. allgemein bei den anderen Paragraphen dort auch immer die letzte Rn.

  • Okay. Aber wonach willst du denn ermessen und wie billig soll´s werden? ;)



    Ich hab's gerade ausgewürfelt...:wechlach:...:teufel:

    (Spaß beiseite: Ich habe mich an den von dir zitierten Paragraphen angelehnt...)

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