Verein - Vertretungsmacht im Nachhinein geändert

  • Hallo,

    "mein" Verein hat im Jahr 2007 in der Mitgliederversammlung den 1. und den 2.Vorsitzenden als zwei gleichberechtigte Vorsitzende gewählt. Nachdem darauf hingewiesen wurde, dass das in der Satzung nicht vorgesehen ist, wurde nachträglich die Satzung 2008 dahingehend geändert. Nun melden sie im nachhinein mit dem damaligen Protokoll von 2007 an, dass eben zwei Vorstandsmitglieder als gleichberechtigt vertreten.

    Damals als die Wahl stattfand hätte man so ja gar nicht wählen dürfen. Ist dieser "Fehler" nun nachträglich geheilt? Der Notar findet das anscheinend, ansonsten hätte er die Anmeldung wohl nicht angenommen.

    M.E. war die Wahl damals ungültig und kann nicht nachträglich geheilt werden. Es müsste wohl eine neue Wahl stattfinden.

    Was meint Ihr?

  • Nach dem, was du schilderst, war die seinerzeitige (2007) Wahl ungültig, weil sie nicht auf der Grundlage der seinerzeit geltenden Satzung erfolgt ist.
    Es muss jetzt auf der Grundlage der neuen Satzungsregelung neu gewählt werden oder die seinerzeitige Wahl muss explizit bestätigt werden (was einer Neuwahl gleichkommt).

  • Hier muss ich mal nachfragen:

    Grundsätzlich ist es bei einer Wahl doch so, dass die Vorgeschlagenen in eine Vorstandsfunktion gewählt werden. Die Vertretungsregelung spielt bei der Wahl keine Rolle, da sie sich aus der Satzung ergibt.

    Wie war denn die Vorstandsregelung in der Satzung?

  • Hier muss ich mal nachfragen:

    Grundsätzlich ist es bei einer Wahl doch so, dass die Vorgeschlagenen in eine Vorstandsfunktion gewählt werden. Die Vertretungsregelung spielt bei der Wahl keine Rolle, da sie sich aus der Satzung ergibt.

    Wie war denn die Vorstandsregelung in der Satzung?


    Das hätte ich jetzt auch gefragt... :D

  • Hallo,
    in der ursprünglichen Satzung steht:
    Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
    a) dem Vorsitzenden
    b) dem stv. Vorsitzenden
    c) dem Kassier
    d) dem Schriftführer ....
    ...
    ...
    Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stv. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer.

    Jedes Mitglied ist allein zur Vertretung berechtigt.

    In der neuen Satzung wurde bestimmt, dass der Vorsitzende und sein Stv. auch als gleichberechtigte Vorsitzende gewählt werden können.

  • Ich muss in dem Fall ehrlich zugeben:

    Ich trage bei der Einzelvertretungsberechtigung keine Funktionen ein.

    Drum kann es mir egal sein, wer in welcher Funktion den Verein einzeln vertritt.
    Ich hätte deshalb gegen diese Änderung (die in meinen Augen keine rechtliche Auswirkung hat!) keine Bedenken.

    Aber wie gesagt, das ist meine Praxis!:D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!