Mir liegt die Bestellung eines Wegerechts vor:
"Ich - Eigentümer - bestelle hiermit an meinem Grundstück pp für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur x Nr. xx eine Wegerecht und bewillige und beantrage die Eintragung. Instandhaltung und Verkehrssicherung übernehmen beide Eigentümer".
Ist das bestimmt genug ???
Es liegt keine Kastasterkarte bei.
Den Eigentümer des berechtigten Grundstücks kann ich aus dem ALB rausziehen, das ist kein Problem.
Wegerecht
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Tarzan -
8. September 2009 um 14:44
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So wie es bewilligt ist, dürfte der Eigentümer des herrschenden Grundstücks wohl das gesamte dienende Grundstück als Weg nutzen. Wenn das so gewollt sein kann (wenn z.B. kein Gebäude auf dem Grundstpck steht), würde mir die Bewilligung ausreichen.
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Würde mir vom Inhalt auch so reichen (auch wenn es ruhig etwas mehr sein dürfte).
Durch die Formulierung "für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks..." ist das für die Art des Rechts m.E. auch bestimmt genug, um eine Grunddienstbarkeit anzunehmen... -
Für die Grundbucheintragung dürfte das wohl genügen.
Aber ein Streit ist hier doch vorprogrammiert. Wegerecht bzgl. des gesamten Grundstücks? Dazu noch u. a. Instandhaltung für das gesamte Grundstück? Das kann mit Sicherheit so nicht gewollt sein!
Aber wie gesagt, ich denke, für die Grundbucheintragung ausreichend..... leider. -
Danke, dann werde ich mal eintragen.
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