Hallo zusammen,
es ist beantragt eine bpD mit folgendem Wortlaut einzutragen:"
Der Eigentümer ist gegenüber ... verpflichtet keine Maßnahmen auf dem vorstehend genannten Grundbesitz vorzunehmen oder die Nutzung des Grundstückes zu verändern."
Dann habe ich einen Verweis auf einen Durchführungsvertrag vorliegen, in dem mir (wohl) ein § des Vertrages wiedergegeben wird. Darin steht was von Ausgleichsfläche, welche zum größten Teil als Schafherde benutzt wird und von Anpflanzung von Moorbirken....
Darunter der Hinweis: " Des Weiteren darf nur mit Zustimmung des Baugenehmigungsbehörde das Grundstück veräußert werden."
Also ich denke die beantragte bpD ist zu unbestimmt! Oder wie seht ihr das?
Auch der Zustimmungsvermerk der Baugenehmigungsbehörde wirft bei mir Zweifel auf.
Kann man so etwas dinglich eintragen?
Fragen über Fragen...
Danke abermals für eure Hilfe
Gruß