Es wird eine 2-Parteien-WEG gegründet. Nach Teilung nach § 8 WEG übertragen die teilenden Eigentümer eine der beiden Einheiten auf Sohn und Schwiegertochter.
Die Teilungserklärung enthält zum einen die Bestimmung, dass zunächst kein Verwalter bestellt wird, die teilenden Eigentümer aber bis zum 31.12.2009 einen ersten Verwalter bestellen können.
Zum anderen soll zur Veräußerung die Zustimmung des Verwalters erforderlich sein.
Der Übertragungsvertrag ist in einer gesonderten Urkunde enthalten. Natürlich ist zur Verwalterzustimmung nichts gesagt.
Ich frage mich jetzt, ob ich weitere Erklärungen (Verwalterbestellung, Verw.-Zustimmung) verlangen soll?
Immerhin sind die Veräußerer im Moment noch Eigentümer aller Einheiten und haben darüber hinaus das Recht, einen Verwalter allein zu bestimmen.
Bin auf Eure Meinungen gespannt!
WEG: Verwalterzustimmung für Erstveräußerung?
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Ich halte es für recht unwahrscheinlich, dass die Eigentümer einer 2-Einheiten-WEG einen Verwalter bestellen und die Übertragung einer Einheit auf den Sohn von dessen Zustimmung abhängig machen wollen.
Deshalb würde ich davon ausgehen, dass kein Verwalter bestellt ist. -
Die Verwalterzustimmung kann doch ohnehin durch die Zustimmung aller Miteigentümer ersetzt werden. In diesem Fall veräußern alle Eigentümer, so dass sich daraus schon die Zustimmung ergibt.
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Ich würde auch weiter nichts verlangen, da alle Wohnungseigentümer mitgewirkt haben.
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Wie Mola und Notariatsfee. Wenn alle Eigentümer mitwirken, entfällt die Verwalterzustimmung bzw. wird ersetzt.
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Danke Euch! Hatte das auch so gesehen, war aber nicht so sicher.
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